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Experte vom Landratsamt Unterallgäu klärt auf: Dürfen Hecken und Bäume noch geschnitten werden?

Kreisfachberater gibt Tipps

Dürfen Bäume und Hecken jetzt noch geschnitten werden? - Die wichtigsten Fragen geklärt

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    Sträucher müssen zurückgeschnitten werden, damit diese schön blühen. Doch Vorsicht nicht alle Pflanzen dürfen das ganze Jahr geschnitten werden.
    Sträucher müssen zurückgeschnitten werden, damit diese schön blühen. Doch Vorsicht nicht alle Pflanzen dürfen das ganze Jahr geschnitten werden. Foto: Stefanie Vögele/Landratsamt Unterallgäu

    Dürfen Bäume, Hecken und andere Gehölze ab März noch geschnitten werden? Mit dieser Frage wenden sich jedes Jahr im Frühjahr viele Bürgerinnen und Bürger an die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt Unterallgäu.

    Kreisfachberater: Schnittmaßnahmen sind notwendig

    Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet im Sommerhalbjahr viele Schnittmaßnahmen. "Das gilt allerdings nicht für Bäume im Hausgarten sowie Pflegeschnitte an Hecken und Sträuchern", erklärt Markus Orf, Kreisfachberater im Landratsamt Unterallgäu einer Pressemitteilung zufolge. "Im Gegenteil, viele Schnittmaßnahmen sind sogar notwendig, damit die Pflanzen gesund bleiben."

    Bundesnaturschutzgesetz: Welche Pflanzen dürfen nicht beschnitten werden?

    Laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes Unterallgäu ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass von 1. März bis 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume außerhalb von Wald und Gärten nicht auf den Stock gesetzt oder entfernt werden dürfen. Das gelte zum Beispiel für Bäume in Parkanlagen, auf Grünflächen, Friedhöfen und sonstigen Außenanlagen sowie für Straßenbäume, Alleen und Bäume in der freien Landschaft, wie Markus Orf erklärt. "Nicht gemeint sind damit aber Bäume in Hausgärten oder etwa in Kleingartenanlagen". Trotz Beseitigungsverbot sind laut Orf auch bei Hecken und Sträuchern schonende Form- und Pflegeschnitte das ganze Jahr erlaubt, wenn es der Gesundheit der Pflanze dient. 

    Wichtige Tipps rund um Baum- und Heckenschnitt

    Für Gartenbesitzer hat Markus Orf folgende Tipps:

    • Äste und auch ganze Pflanzen dürfen und sollten das ganze Jahr über entfernt werden, vor allem wenn sie von Schädlingen wie dem Buchsbaumzünsler befallen sind oder Krankheiten wie Feuerbrand haben. Nur so kann man eine Ausbreitung von Ungeziefer und Krankheiten verhindern.
    • Obstbäume sollten am besten erst im Februar oder im März geschnitten werden. Dann verschließen sich die Schnittstellen besser. Nur mit dem richtigen Schnitt bleiben Apfel-, Birnen oder Zwetschgenbäume langfristig erhalten und haben einen reichen Ertrag.
    • Sträucher, die im Sommer oder Herbst blühen, sowie Rosen und Clematis sollten im März oder April zurückgeschnitten und ausgelichtet werden. Ein Rückschnitt sorgt dafür, dass die Pflanzen stärker blühen. Auch Beerensträucher können jetzt noch geschnitten werden. Frühjahrsblüher wie Forsythien sollte man dagegen erst nach der Blüte zurückschneiden.
    • Auch abgestorbene und dürre Äste sowie zu dicht stehende Zweige an Gehölzen sollten im Frühjahr entfernt werden.
    • Ein Formschnitt an Hecken ist das ganze Jahr über erlaubt. Sinnvoll ist dieser aber vor allem von Juni bis August, wenn das Triebwachstum beendet ist. Einzelne lange Zweige können jederzeit abgeschnitten werden. Eine Entfernung von einer Hecke oder einem Strauch ist allerdings nur von Oktober bis Februar erlaubt.
    • Bevor man einen Baum fällt oder eine Hecke schneidet, muss man den Artenschutz beachten. Denn im Geäst oder im Stamm leben viele Tiere, die unter Schutz stehen könnten wie Vögel, Hornissen oder Eichhörnchen. Deshalb sollte man die Gehölze zunächst auf Baumhöhlen oder Nester absuchen und im Zweifel sich an die Naturschutzbehörde wanden.
    • Gartenbesitzer sollten auch örtliche Baumschutzverordnungen, die Bäume unter Schutz stellen können, beachten. In den jeweiligen Gemeinden kann man sich darüber informieren.

    Weitere Informationen und einen Flyer zur Gehölzpflege gibt es auf der Homepage des Landratsamts Unterallgäu. 

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