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Ex-Freundin bloßgestellt

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Ex-Freundin bloßgestellt

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    Ex-Freundin bloßgestellt
    Ex-Freundin bloßgestellt Foto: boxler

    Kaufbeuren | bbm | "Sie haben das Mädchen in der Öffentlichkeit bloßgestellt und aufs Übelste beleidigt!" Dies warf der Staatsanwalt vor dem Jugendgericht einem 19-jährigen Angeklagten vor. Der Kaufbeurer hatte vor rund zwei Monaten nach der Trennung von seiner Freundin (15) ein Foto ins Internet gestellt, auf dem das Mädchen mit entblößtem Oberkörper - die Brüste waren durch ihre Hände verdeckt - zu sehen war. Er gab jetzt offen zu, dass er das Bild damals aus Wut über angebliche, negative Äußerungen des Mädchens an etwa 20 Personen verschickt und diese zur Weiterverbreitung aufgefordert hatte. Dagegen bestritt er hartnäckig, dass er dieselbe Aufnahme in weiteren Fällen auch noch mit herabwürdigenden Kommentaren versehen und ebenfalls ins Internet gestellt hatte.

    Nachdem der Angeklagte aber gegenüber dem ermittelnden Polizeibeamten zugegeben hatte, dass auch die beschrifteten Bilder von ihm stammten, hatte die Jugendrichterin im Urteil keinen Zweifel, dass sich der Angeklagte der üblen Nachrede schuldig gemacht hatte. Im Übrigen sei bereits die Verbreitung des unkommentierten Bildes eine Straftat, nämlich eine Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Zu den Bild-Kommentaren, die zum Teil im wahrsten Sinne des Wortes massiv unter die Gürtellinie gingen, sagte die Richterin: "Ich bin hier ja einiges an Beleidigungen gewohnt, aber so etwas Derbes ist mir schon lange nicht mehr untergekommen!"

    Der Angeklagte hatte die Dateien damals unter einer falschen Identität verschickt. Als das Mädchen von den im Internet kursierenden Bildern erfuhr, verlangte sie von ihrem Ex-Freund per E-mail, er solle die Dateien aus dem Netz nehmen. Aus vor Gericht verlesenen Ausdrucken der Korrespondenz ging hervor, dass der Angeklagte die verzweifelten und wütenden Aufforderungen des Mädchens wiederholt mit der Bemerkung kommentiert hatte, sie sei selbst schuld. Er verwies außerdem darauf, dass er die Dateien nicht löschen könne, weil er keinen Zugriff auf die Computer-Festplatten anderer Leute habe. Die Mutter des Mädchens erstattete schließlich Anzeige gegen den jungen Mann. Dieser zeigte dann weder bei der Polizei, der Jugendgerichtshilfe noch vor Gericht irgendeine Schuldeinsicht.

    Nicht zuletzt deshalb hielt der Staatsanwalt eine Verwarnung mit Geld- oder Arbeitsauflagen für nicht mehr ausreichend. Er plädierte für einen viertägigen Kurzarrest. Die Richterin folgte im Urteil diesem Antrag. Sie verwies darauf, dass die Strafe milder ausgefallen wäre, "wenn hier auch nur ein Funke an Einsicht da gewesen wäre". Während des Arrests könne der Angeklagte darüber nachdenken, "dass man so nicht mit Menschen umgeht".

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