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Erschließungskosten zweimal erhoben

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Erschließungskosten zweimal erhoben

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    Von Stephan Schöttl, Zellerberg - Aus heiterem Himmel bekam ein Zellerberger Post von der Verwaltungsgemeinschaft Pforzen. Er traute seinen Augen kaum, als er einen Erschließungsbescheid über fast 10000 Euro in Händen hielt. Für sein Grundstück hatte er nämlich im Prinzip schon einmal Erschließungsgebühren bezahlt. Nun war eine neue Straße errichtet worden, die an seinem Anwesen vorbeiführt. Sie wurde nachträglich als zusätzliche Zufahrt des Neubaugebietes zur Kreisstraße von der Gemeinde gebaut. Dafür soll er zahlen. Aus Sicht der Gemeinde sei das juristisch auch einwandfrei. Als der Mann vor 17 Jahren ein Grundstück in der Zellerstraße erwarb, um darauf sein Eigenheim zu errichten, war die Straße noch von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. 'Es war eine Baulücke, mit einer Sackgasse als Zufahrtsstraße', erklärt er. Für die Zellerstraße habe aber bereits der frühere Grundstückseigner die volle Erschließungsgebühr entrichtet und auf den späteren Kaufpreis des Grundstückes umgelegt. Somit hatte der Zellerberger die Erschließungsgebühr quasi schon einmal bezahlt. Zehn Jahre später wurde auf den angrenzenden Feldern ein neues Wohngebiet errichtet und dafür auch eine weitere Straße als Zufahrt zur Kreisstraße. 'Ich musste damals sogar für den Bau der Straße einen Flächenteil von meinem Grundstück abtreten', sagt er. Dies sei ihm zwar von der Gemeinde vergütet worden, bei der Abtretung habe aber niemand von einer weiteren Erschließungsgebühr gesprochen. Inzwischen hat der Zellerberger aber einen Bescheid von der Verwaltungsgemeinschaft über rund 10000 Euro erhalten - sieben Jahre später. 'Ich habe den Zugang zu meinem Grundstück aber gänzlich von der Zellerstraße aus.' Laut Gemeindeordnung habe er bei einer mehrseitigen Grundstückserschließung für eine Straße den vollen Betrag zu zahlen, für die neuerbaute Straße zwei Drittel der festgelegten Erschließungsgebühr. In diesem neuen Fall sei allerdings die volle Gebühr berechnet worden - was die Gemeinde hingegen bestreitet. Der Mann suchte einen Rechtsanwalt auf, doch der erklärte: 'Alles rechtens'. Die Vorgehensweise sei korrekt. Nach dem Baugesetzbuch hätte die Gemeinde allerdings den Erschließungsbetrag voll oder auch teilweise übernehmen können. 'Man war aber nicht zu Kompromissen bereit', zeigt sich der Anlieger enttäuscht. Einziges Entgegenkommen: Der zu zahlende Betrag wurde auf drei Teilzahlungen aufgeteilt.

    'Zu lange gedauert' Beim Landratsamt Ostallgäu in Marktoberdorf verweist man auf das Baugesetzbuch. Dort heißt es in Paragraph 123,1: 'Die Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde.' Aus diesem Grund könne man keine Auskünfte geben. Zuständig sei hier ausschließlich die Verwaltungsgemeinschaft Pforzen. Ludwig Landwehr, Vorsitzender der Gemeinschaftsversammlung Pforzen und Bürgermeister der Gemeinde Rieden, räumt zwar ein, es habe zu lange gedauert, bis der Bescheid verschickt wurde. Der Hausbesitzer sei aber nicht der Einzige, denn auch alle anderen Anlieger müssen nun für die Erschließung der Straße bezahlen. 'Das ist die aktuelle Gesetzeslage. Wir sind rechtlich auf der sicheren Seite', sagt der Bürgermeister. Zudem seien dem Betreffenden für die neue Straße 'Am Moorbad' nur zwei Drittel berechnet worden, auch wenn dieser etwas anderes behaupte. Es reiche aber schon aus, das Grundstück über eine andere Straße erreichen zu können, um die Gebühr bezahlen zu müssen. 'Es spielt dann keine Rolle, ob von der Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird', so Landwehr. Zwar hätte man die Kosten auch auf die anderen Anlieger umrechnen oder den Betrag aus der Gemeindekasse zahlen können, dann würde aber keine Gleichbehandlung mit den anderen Anliegern mehr vorliegen.

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