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Erlebnisbad Neugablonz startet am Dienstag in die Sommersaison

Das müssen Sie beachten

Erlebnisbad Neugablonz startet am Dienstag in die Sommersaison

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    Das Erlebnisbad Neugablonz startet am Dienstag in die Sommersaison.
    Das Erlebnisbad Neugablonz startet am Dienstag in die Sommersaison. Foto: Stadt Kaufbeuren

    Das Erlebnisbad Neugablonz startet am Dienstag in die Sommersaison. Das Kaufbeuerer Freibad bleibt hingegen zunächst noch geschlossen. Erst wenn es bei den Corona-Maßnahmen zu weiteren Erleichterungen kommt und die Testpflicht entfällt, will die Stadt auch das Kaufbeurer Freibad eröffnen. Das teilt die Stadtverwaltung mit. 

    Besuch nur mit negativem Test möglich

    Der Besuch des Erlebnisbades Neugablonz ist derzeit nur für Personen mit einem negativen Testergebnis, für vollständig geimpfte oder nachweislich genesene Personen möglich. Die Stadtverwaltung bittet darum beim Einlass den Personalausweis und einen der folgenden Nachweise bereitzuhalten: 

    • Aktuelles, negatives Testergebnis (PCR-Test, der max. 48 Stunden vor Badbesuch oder Antigen-Schnelltest, der vor max. 24 Stunden vorgenommen wurde) mit einer personalisierten Bescheinigung in Papierform oder digital. Selbsttests sind nicht zugelassen. 
    • Impfpass zum Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder Dokumentation der Zweitimpfung.
    • Im Fall einer überstandenen Corona-Infektion: Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, das mindestens 28 Tage alt und maximal sechs Monate alt ist.

    Besondere Verhaltensregelungen für beide Freibäder

    Wegen Corona ist der Betrieb nur eingeschränkt möglich. Unter anderem bleiben die Wellnessbecken zu. Auch die Breitrutsche im Jordan Badepark bleibt geschlossen. Der Sprungturm darf nur einzeln betreten werden und wird laut der Stadt "in Abhängigkeit des Badbetriebes geöffnet". Auf dem Fußball- und Beachvolleyballfeld muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Davon ausgenommen sind Personen des eigenen Hausstands. Die weiteren Regeln in der Übersicht. BesucherzahlNur 1.500 Badegäste dürfen das Erlebnisbad Neugablonz gleichzeitig besuchen. Im Freibad Kaufbeuren sind 1.000 Personen gleichzeitig erlaubt. Aus technischen Gründen ist eine Online-Reservierung von Eintrittskarten nicht möglich, so die Stadt. Auf der Homepage der Stadt werde regelmäßig die Anzahl der Gäste in den Bädern veröffentlicht. Jeder kann dann selber entscheiden, ob sich der Weg ins Freibad noch lohnt.  FFP2-Maskenpflicht In den Freibädern muss im Zugangs- und Kassenbereich, auf den befestigten Wegen und in den Fluren einschließlich den Umkleiden eine FFP2-Maske getragen werden. In Duschen und auf der Liegewiese kann die Maske weggelassen werden. Auch beim Besuch der gastronomischen Einrichtungen im Freibad gilt FFP2-Maskenpflicht. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren (bis zum 15. Geburtstag) ist ein normaler Mund-Nasenschutz ausreichend.  Abstand"Halten Sie bitte einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Badegästen ein", so die Stadt. Der Mindestabstand gilt auch beim Warten an der Kasse und in den Becken sowie vor dem Kiosk und beim Betreten und Verlassen der Bäder.   Kontaktdaten  Bei einem Besuch des Freibades müssen die Kontaktdaten der Gäste aufgenommen werden. Die Daten werden auf Anforderung an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Für die Kontaktdatenerfassung kann die vom Freistaat Bayern kostenlos zur Verfügung gestellte Luca-App genutzt werden. Alternativ könne man auch den Vordruck bereits ausgefüllt mitbringen, um Wartezeiten zu vermeiden.Einlass nur mit Erziehungsberechtigten  Der Einlass von Kindern unter 14 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder für die Betreuung zuständigen Erwachsenen erlaubt. Weitere Informationen zu den Verhaltensregeln für den Freibadbesuch finden Sie auf der Homepage der Kaufbeurer Bäder. 

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