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Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer in Füssen ist nicht für alle gleich

Widerspruch

Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer in Füssen ist nicht für alle gleich

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    Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer in Füssen ist nicht für alle gleich
    Erhöhung der Zweitwohnsitzsteuer in Füssen ist nicht für alle gleich Foto: Karl-Josef Hildenbrand (dpa)

    Über eine Erhöhung der Zweitwohnungssteuer in Füssen um mehr als 40 Prozent hat sich kürzlich ein Urlauber aus Bielefeld beschwert. Er und seine Frau haben seit 2011 eine Ferienwohnung in Hopfen am See.

    Für diese zahlten sie bisher 450 Euro Steuer. Seit die Stadt im Dezember 2015 die Satzung für die Zweitwohnungssteuer geändert hat, sind es 634 Euro. Das Ehepaar hat Widerspruch eingelegt, den die Stadt ablehnte.

    Warum die Änderung der Zweitwohnsitzsteuer-Satzung in Füssen sich nicht für alle gleich auswirkt, lesen Sie in der Montagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Füssen, vom 14.03.2016. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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