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Entschädigung für Missbrauchsopfer: Bischof Meier legt Vorgaben fest

"Klares Signal"

Entschädigung für Missbrauchsopfer: Bischof Meier legt Vorgaben fest

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    Der ernannte Bischof von Augsburg: Dr. Bertram Meier. (Symbolbild)
    Der ernannte Bischof von Augsburg: Dr. Bertram Meier. (Symbolbild) Foto: Nicolas Schnall / pba

    Als zweite Diözese in Deutschland hat das Bistum Augsburg jetzt Vorgaben für die Entschädigung von Missbrauchsopfern festgelegt. Dafür hat der ernannte Bischof Dr. Bertram Meier eine Anerkennungs- und Unterstützungsordnung unterzeichnet. Sie gilt ab dem 1. Juni. Das teilt das Bistum mit.

    Maximal 75.000 Euro

    Demnach geht es in der Verordnung um die Zahlung höherer Entschädigungssummen, die Gewährung einer monatlichen Unterstützung, die Übernahme von Kosten für Therapie und Paarberatung und die Einrichtung einer diözesanen Stelle für Begleitung und Begegnung. Als Entschädigung sollen Betroffene laut Bistum individuell festgelegte Einmalzahlungen erhalten. Je nach Schwere des Falls gibt es bis zu 25.000 Euro. Möglich seien auch monatliche Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von maximal 75.000 Euro. Finanziert werden soll das Ganze "ausschließlich aus Mitteln des Bischöflichen Stuhls" und nicht durch die Kirchensteuer.

    Klares Signal

    Mit der Verordnung möchte Meier einer bundesweit geplanten Regelung durch die Deutsche Bischofskonferenz nichts vorwegnehmen. Allerdings wolle er nicht weiter warten und die Missbrauchsopfer vertrösten. "Mein Anliegen ist es, dass wir zu diesem Thema ein klares Signal zu setzen und Verantwortung zu zeigen." Seine Zeit als Bischof werde sich auch daran messen lassen müssen, "wie ich mit diesem dunklen Kapitel unserer Vergangenheit als Kirche umgegangen bin und was ich getan habe, dass sich derartiges nie mehr wiederholt und (...) wie wir den Betroffenen geholfen haben.“

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