Die Erhebung einer dörflichen Siedlung zu einer Stadt war während des Mittelalters mit einem ganzen Bündel von Einzelmaßnahmen verbunden, die in der Regel einerseits auf den betreffenden Landesherren, andererseits auf die Bedürfnisse der neuen Stadt abgestellt waren. Die drei Hauptkriterien waren die Pflicht zur Anlegung eines Stadtberinges (also eines durch eine Mauer geschützten Bereiches), der Markt als wirtschaftlicher Mittelpunkt sowie das eigene Stadtrecht. Ein gewichtiger Bestandteil dieses Stadtrechtes war die Siegelgewalt. In Zeiten, in denen die wenigsten Menschen lesen oder schreiben konnten, galt das Siegel eines Landesherren oder einer Stadt gewissermaßen als amtliche Bestätigung. Als Siegelbild wurde ab dem 13. Jahrhundert meist das betreffende Wappen geführt.
Das Immenstädter Stadtwappen fand sich bislang erstmals auf einem Siegel aus der Mitte des 15. Jahrhunderts. Die um das mittig stehende Wappenbild laufende, lateinische Umschrift lautet: "Sigillum civitatis in imenstatt 1475" (auf deutsch: "Siegel der Bürgerschaft in Immenstadt 1475"). Es kann durchaus als kleine Sensation gewertet werden, dass rechtzeitig zum Beginn des Jubiläumsjahres "650 Jahre Stadt" durch das Stadtarchiv nun ein wesentlich älteres Siegel ausfindig gemacht werden konnte. Dieses wurde nämlich schon im Jahre 1360, dem Jahr der Stadterhebung, geschnitten.
Auch dieses Siegel zeigt bereits das bekannte Immenstädter Wappen mit dem Fisch und dem halben Lindenbaum, als Zeichen des Lindauer Stadtrechts, allerdings innerhalb eines gotischen Spitzschildes, wie diese eben damals Verwendung fanden. Dieses Wappenbild muss also sofort nach der Stadterhebung in kürzester Zeit entworfen und von Graf Heinrich zu Montfort verliehen worden sein. Wann dies geschah, ist unbekannt. Für die Immenstädter von Interesse ist jedoch die Siegelumschrift in Latein, die lautet: "Sigillum civitatis in Ymmendorff".
Selbstbewusste Bürgerschaft
Stolz und sich ihrer neuen Rechtsstellung bewusst, präsentieren sich die Stadtbewohner also mit ihrem "Siegel der Bürgerschaft in Ymmendorff". Sie sind nun keine Leibeigenen mehr, und ihr Landesherr muss sich in Zukunft mit einer selbstbewussten Bürgervertretung auseinandersetzen. Sie verhandeln nun auf Augenhöhe mit den Vertretern anderer Stadtgemeinden sowie der Reichsstädte. Andererseits ist aber die neue kleine Stadt noch unbekannt und firmiert daher noch bescheiden unter ihrem alten Namen. Ähnlich verfährt der Landesherr, als er im Oktober 1360 wegen des Unterhalts der Straße hinter dem Alpsee mit den Thalern einen Vertrag schließt. Auch dort heißt es am Schluss "gegeben in der Statt zu Ymmendorff".
Wer mehr zu den verschiedenen Ausführungen des Immenstädter Stadtwappens und anderen stadthistorischen Themen erfahren möchte, dem sei das Büchlein "Immenstädter Miniaturen" empfohlen.