Ende August entschied das Amtsgericht in Memmingen: In Zukunft dürfen auch Frauen beim Fischertag in Memmingen in den Stadtbach "jucken" und beim Ausfischen mitmachen. Davor war das nur Männern erlaubt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Fischertagsverein Berufung ein. Daher wird nun am Landgericht Memmingen in zweiter Instanz verhandelt. Termin ist der 23. Juni (Mittwoch).
Klage gegen die Vereinssatzung
Wegen Diskriminierung hatte Christiane Renz im Frühjahr 2019 Klage gegen den Artikel der Vereinssatzung eingereicht, der Frauen verbot, beim Ausfischen mitzumachen. Zuvor war sie zweimal mit einem entsprechenden Antrag in der Delegiertenversammlung gescheitert. Renz ist seit über 30 Jahren Mitglied im Fischertagsverein.
Memminger Gericht entscheidet: Frauen dürfen in den Stadtbach "jucken"