Am Mittwoch geht es am Landgericht Memmingen einmal mehr um die Frage, ob Frauen beim Ausfischen im Memminger Stadtbach während des Fischertages mitmachen ("in den Stadtbach jucken") dürfen. Bislang war das nur Männern vorbehalten. Christiane Renz, die seit 34 Jahren Mitglied im Fischertagsverein ist, hatte gegen den entsprechenden Artikel in der Vereinssitzung geklagt, und in erster Instanz vor dem Amtsgericht Memmingen Recht bekommen. Gegen das Urteil legte der Fischertagsverein Berufung ein. Zu einer Entscheidung kam das Gericht bisher nicht. Am Mittwoch, 28. Juli, soll das Urteil aber verkündet werden.
Vorschläge des Richters werden abgelehnt
Während der letzten Verhandlung machte sich der Vorsitzende Richter Konrad Beß für eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien stark. Dabei machte der Richter auch Kompromiss-Vorschläge. Unter anderem schlug Beß vor, dass der Verein eine zusätzliche Untergruppierung nur für Fischerinnen gründen oder eine Ausnahme beschließen könne. Auch die Gründung eines neuen Vereins nur für Frauen kam zur Sprache. Keine der Parteien konnte mit den Vorschlägen aber etwas anfangen. Also muss jetzt das Gericht entscheiden. Der Ausgang ist völlig offen. Es wird also auf jeden Fall spannend.
Geht es bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte?
Ebenfalls spannend wird es, wie es nach dem Urteil des Landgerichts Memmingen weitergeht. Laut Richter Beß könnte es bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Das Ende des Rechtsstreit sei somit nicht absehbar. Auf den Verlierer würden dann "sehr hohe Verfahrenskosten" zukommen. Auch deshalb war Beß für eine gütliche Einigung. Er gab außerdem zu bedenken: Selbst wenn sich der Fischertagsverein am Ende durchsetzen sollte, könnte er seine Gemeinnützigkeit verlieren, wenn er Frauen "auf immer und ewig vom Fischen" ausschließen würde.