Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Drohne: Was darf ich und was nicht?

Regeln

Drohne: Was darf ich und was nicht?

    • |
    • |
    Beim Fliegen mit der Drohne gibt es Einiges zu beachten.
    Beim Fliegen mit der Drohne gibt es Einiges zu beachten. Foto: David Yeow

    Ein schönes Hobby: Mit der Drohne fliegen. Vielleicht sogar mit der eingebauten Kamera Luftaufnahmen machen. Vom eigenen Grundstück, vom Heimatort, von der Hochzeitsgesellschaft, von der wunderschönen Allgäuer Landschaft. Die Investition hält sich meist in Grenzen und mit so einem Ding fliegen ist kinderleicht. Solange alles richtig funktioniert. Allerdings ist es längst nicht jedem und überall erlaubt, mit der Drohne zu fliegen, geschweige denn Luftaufnahmen zu machen. Seit 1. Oktober 2017 braucht es für die meisten handelsüblichen Drohnen einen Kenntnis-Nachweis, den sogenannten "Drohnenführerschein". Der Kenntnis-Nachweis ist noch in der Entwicklungsphase, aber bereits jetzt verpflichtend. Anbieter sind Flugschulen, die in Ein- oder Zwei-Tages-Seminaren die Kenntnisse vermitteln, die man braucht, um die theoretische Prüfung zu bestehen. Die Prüfung ist momentan noch nicht einheitlich, ebenso wenig gibt es verbindliche Tarife. Mindestalter: 16 Jahre. Eine praktische Prüfung ist noch nicht verpflichtend, wird aber teilweise schon gegen Aufpreis angeboten. Folgendes sollte man bereits im Vorfeld wissen: Für Drohnen über 2 Kilo Gewicht braucht man einen Kenntnis-Nachweis (sog. Drohnenführerschein). Jede Drohne muss gekennzeichnet sein. Auf der Drohne muss ein kleines Schildchen kleben mit Name und Anschrift des Besitzers. Man braucht eine Haftpflicht-Versicherung. Die private Haftpflicht deckt Drohnenflüge meist nicht mit ab. Am besten beim Versicherungsanbieter informieren. Vor jedem (!) Flug muss der Drohnenpilot sicherstellen, dass er die Drohne an diesem Ort steigen lassen darf. Es gibt offizielle Karten mit Sperrgebieten und Zonen, in denen man nicht fliegen darf (z.B. Wohngebiete, Krankenhäuser, Flughäfen). Darüber hinaus gibt es auch zeitlich begrenzte Flugverbots-Zonen (wenn beispielsweise eine Hubschrauberstaffel übt oder beim Einsatz eines Rettungshubschraubers). Daher ist es ratsam, den Flug mit der jeweils zuständigen Behörde vorher nochmal abzuklären. Hilfreich ist auf jeden Fall die Luftraumkarte map2fly. Die gibt es auch als kostenlose App fürs Smartphone. Fotos und Videos: Die meisten Drohnen sind mit einer Kamera ausgestattet. Natürlich darf ich die Drohne nicht verwenden, um Nachbarn oder den Ehepartner auszuspionieren. Hier gilt: Aufnahmen von Personen, die erkennbar (d.h.: identifizierbar) im Bild sind, sind nur gestattet, wenn die Person vorher (am besten schriftlich) zugestimmt hat. Über dem eigenen Grundstück darf man fliegen und auch fotografieren oder filmen. Allerdings braucht es mindestens 10 Meter Abstand zum Nachbargrundstück. Generell verboten:

    • Flüge über 100 Meter Höhe
    • Fliegen in einem Radius von 1,5 Kilometern um Flugplätze
    • Fliegen in Kontrollzonen, z.B. rund um Flughäfen, über 50 Meter
    • Flüge außer Sichtweite (der Drohnenpilot muss seine Drohne jederzeit sehen und beurteilen können, wo bei der Drohne vorne und hinten ist)
    • Fliegen über Wohngrundstücke (außer dem eigenen). Ausnahme: Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera und ohne Funksignal
    • Fliegen über Naturschutzgebiete
    • Fliegen bei Nacht

    100 Meter Sicherheitsabstand braucht man:

    • Bei Menschenansammlungen
    • An Bundesstraßen, Wasserstraßen und Bahnanlagen
    • Rund um Krankenhäuser (Achtung: Hier befinden sich oft Helikopter-Landeplätze)
    • An Unglücksorten (z.B. Verkehrsunfall) und Katastrophengebieten
    • Bei militärischen Anlagen
    • Bei Industrieanlagen
    • Bei Justizvollzugsanstalten
    • Bei Anlagen zur Energieerzeugung (z.B. Heizkraftwerk, Windräder)

    Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Regeln und Vorgaben ändern sich häufig und wie immer gilt: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden