Wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige wurde ein 23-Jähriger vom Kaufbeurer Schöffengericht zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Der bis dato unbescholtene junge Mann aus dem Raum Buchloe hatte Ende vergangenen Jahres ein bis zwei Gramm Marihuana an eine 17-jährige Bekannte verkauft.
Eine derartige Tat stellt laut Gesetz ein Verbrechen dar. Weil es sich aber um eine geringe Menge einer 'weichen Droge' handelte und das junge Mädchen zuvor schon Kontakt zu Betäubungsmitteln hatte, gingen Staatsanwalt und Gericht von einem sogenannten minderschweren Fall aus.
Als Bewährungsauflage muss der Ostallgäuer eine Geldbuße von 2.500 Euro an den Förderverein 'Keine Macht den Drogen' bezahlen. Bezüglich seines eigenen Marihuanaerwerbs wurde das Verfahren eingestellt.
Den ganzen Bericht über das Urteil gegen den 23-jährigen Mann aus dem Raum Buchloe finden Sie in der Buchloer Zeitung vom 17.08.2013 (Seite 35). Die Buchloer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper