Kaufbeuren/Sankt Gallen (bbm). - Wegen Drogenfahrten in die Schweiz und nach Holland wurden drei junge Ostallgäuer im Alter von 19 bis 24 Jahren vor dem Kaufbeurer Jugendschöffengericht zu Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Sie waren im Dezember 2001 an der schweizerisch-österreichischen Grenze bei Rheineck am Bodensee mit 800 Gramm Marihuana gestellt worden. Das Rauschgift im Wert von rund 8000 Mark war in einem Hanf-Shop im schweizerischen Sankt Gallen erworben worden. Bei seiner Festnahme durch die österreichischen Behörden gestand das Trio eine weitere Einkaufsfahrt in die Schweiz und sowie eine gemeinsame Tour nach Holland. Der 19-Jährige, der nach Jugendrecht verurteilt wurde, nannte noch eine zusätzliche Fahrt in die Schweiz, bei der er andere Mittäter hatte. Ausschlaggebend für die Bewährung war bei allen drei Anklagten, dass sie bei ihren umfangreichen Geständnissen von sich aus Straftaten zugaben, die ihnen sonst wohl nicht hätten nachgewiesen werden können. Weil die beiden älteren Angeklagten bei den Einkaufstouren als Fahrer fungierten, erhielten sie Führerschein-Sperren von acht beziehungsweise neun Monaten. Das Gericht verhängte außerdem umfangreiche Bewährungsauflagen: So muss der 19-Jährige Angeklagte 150 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und eine ambulante Drogentherapie absolvieren. Den Vorteil aus seinen Drogengeschäften in Höhe von rund 3000 Euro muss er an die Staatskasse abführen.
Bei seinem 23-jährigen Freund wurde dieser so genannte Verfall von Wertersatz auf 1000 Euro festgelegt. Der junge Mann muss außerdem 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen. Der älteste der drei Angeklagten wurde zu 1000 Euro Geldauflage verurteilt. Der wegen anderer Delikte vorbestrafte Ostallgäuer hatte sein Auto zur Verfügung gestellt und für seine Dienste als Fahrer jeweils 30 bis 40 Gramm Marihuana zum Eigengebrauch erhalten. Er akzeptierte das Urteil jetzt ebenso wie die beiden Mit-Angeklagten. Nachdem auch die Staatsanwältin zustimmte, ist die Entscheidung rechtskräftig. Warum sie seinerzeit das Risiko von Fahrten in die Schweiz eingingen, erklärten die Angeklagten jetzt damit, dass der 'Stoff' dort billiger und zudem von besserer Qualität sei. Der Erwerb geringer Mengen Haschisch und Marihuana zum Eigengebrauch sei in der Schweiz zudem legal. Um an der Grenze nicht ertappt zu werden, wurde das Rauschgift dem jüngsten Angeklagten mitgegeben, der vor dem Zoll ausstieg und auf einem Fußweg die Grenze passierte. Bei der ersten Fahrt Anfang Dezember 2001 sei alles glatt gegangen. Beim zweiten Mal, eine Woche später, sei plötzlich ein Zöllner aufgetaucht, so der 19-Jährige. Die Festnahme samt einer Nacht in österreichischem Polizei-Gewahrsam hatte auf den 19-Jährigen dann offenbar wenig nachhaltige Wirkung: Als die deutschen Behörden im Sommer vergangenen Jahres eine Hausdurchsuchung bei dem jungen Mann durchführten, wurden mehrere Tütchen mit Haschisch und Marihuana sowie rauscherzeugende Pilze entdeckt.