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Dreimal über 35: Memmingen verschärft die Corona-Regeln

Testpflicht für Ungeimpfte ausgeweitet

Dreimal über 35: Memmingen verschärft die Corona-Regeln

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    Coronavirus (Symbolbild).
    Coronavirus (Symbolbild). Foto: Julian Hartmann

    Die Stadt Memmingen hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 35 überschritten. Ab Dienstag gelten daher in Memmingen schärfere Corona-Regeln. Davon sind allerdings ausschließlich Ungeimpfte betroffen. Die Stadtverwaltung weist auf folgende Regeländerungen hin.  Ab sofort müssen Ungeimpfte bei folgenden Aktivitäten einen negativen Test vorweisen:

    • bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Dasselbe gilt auch für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
    • beim Besuch von Krankenhäusern oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
    • bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen. 
    • bei körpernahen Dienstleistungen, also beispielsweise beim Friseur. 
    • beim Besuch der Innnengastronomie. 
    • Gäste in Hotels und ähnlichen müssen bei der Ankunft und dann jede weitere 72 Stunden einen negativen Test vorlegen. 
    • Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen müssen zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen. 
    • bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Also Theater, Opern, Kino oder Konzerthäusern. 

    Diese Tests gelten

    • ein PCR-Test gilt 48 Stunden.
    • ein Antigegntest gilt 24 Stunden.
    •  ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorge- nommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. 

    Diese Personen brauchen keinen Test

    • asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
    • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
    • Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.

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