Die Stadt Memmingen hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 35 überschritten. Ab Dienstag gelten daher in Memmingen schärfere Corona-Regeln. Davon sind allerdings ausschließlich Ungeimpfte betroffen. Die Stadtverwaltung weist auf folgende Regeländerungen hin. Ab sofort müssen Ungeimpfte bei folgenden Aktivitäten einen negativen Test vorweisen:
- bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Dasselbe gilt auch für Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.
- beim Besuch von Krankenhäusern oder Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
- bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen.
- bei körpernahen Dienstleistungen, also beispielsweise beim Friseur.
- beim Besuch der Innnengastronomie.
- Gäste in Hotels und ähnlichen müssen bei der Ankunft und dann jede weitere 72 Stunden einen negativen Test vorlegen.
- Teilnehmer von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen müssen zweimal wöchentlich einen negativen Test vorlegen.
- bei Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Also Theater, Opern, Kino oder Konzerthäusern.
Diese Tests gelten
- ein PCR-Test gilt 48 Stunden.
- ein Antigegntest gilt 24 Stunden.
- ein vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorge- nommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Diese Personen brauchen keinen Test
- asymptomatische Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweises (genesene Personen) sind,
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
- Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Inzidenz in Memmingen stark gestiegen: Diese Gruppen sind betroffen