In der Stadt Kempten lag die 7-Tage-Inzidenz jetzt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100. Damit fallen ab Mittwoch die Lockerungen wieder weg, die erst seit Pfingstsonntag gelten: Kehrtwende zu den Regeln über 100. Die Stadt hat jetzt mitgeteilt, dass wegen der sogenannten Bundesnotbremse wieder die alten Corona-Regeln für Inzidenz-Werte über 100 in kraft treten. Das betrifft unter anderem die nächtliche Ausgangssperre.
Das gilt in Kempten ab Mittwoch, 26. Mai:
Private Zusammenkünfte: eigener Haushalt + 1 PersonDies gilt für den öffentlichen und privat genutzten Raum und auf privat genutzten Grundstücken. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit sowie vollständig geimpfte oder genesene Personen. Die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften ist zulässig, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Haushalt umfasst.Nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 UhrDas Haus darf nur aus triftigem Grund verlassen werden. Entgegen der Bundesnotbremse ist in Bayern Bewegung an der frischen Luft (Spazierengehen, Joggen) kein triftiger Grund und in der Zeit von 22 bis 24 Uhr nicht erlaubt. Ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.Einzelhandel
- Click & Meet nach vorheriger Terminvereinbarung. Erforderlich ist die Vorlage eines aktuellen negativen Coronatests (PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Schnelltest maximal 24 Stunden alt oder Selbsttest, durchgeführt vor Ort und unter Aufsicht). Vollständig geimpfte und genesene Personen sind Getesteten gleichgestellt.
- Geöffnet ohne Click & Meet sind Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Drogerien und weitere.
- Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen haben ebenfalls ohne Click & Meet geöffnet.
Friseure, Betriebe zur Fußpflege bleiben geöffnet
- FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Personal
- Testpflicht: negativer Coronatest (PCR- oder Schnelltest, oder Selbsttest unter Aufsicht, max. 24 Stunden alt), ausgenommen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.
- Alle weiteren körpernahen Dienstleistungen sind untersagt.
Stadtbibliothek: geöffnetTheater, Konzerte, Kinos, Museen und Kulturstätten: geschlossen Außerschulische Bildung, Musikschulen: geschlossen Fahrschulen: geöffnet Sport
- Kontaktfreier Sport mit Haushalt plus 1 Person, kein Mannschaftssport.
- Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten sind nur unter freiem Himmel und nur für kontaktfreien Sport unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen zulässig.
- Kinder unter 14 Jahren: kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von maximal 5 Kindern ist zulässig
Außengastronomie: geschlossenAbgabe (nicht die Lieferung) von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist im Zeitraum der Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt.Freizeitveranstaltungen: verboten