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Diskussionen um Vorkaufsrecht

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Diskussionen um Vorkaufsrecht

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    Bad Hindelang (vk). Ende März befindet die Regierung von Schwaben über den Widerspruch des Verkäufers der Wittelsbacher Liegenschaften gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde Bad Hindelang. Wie berichtet, hatte im Sommer vergangenen Jahres der Testamentsvollstrecker des Prinzen Eugen von Bayern den rund 23 Quadratkilometer großen Besitz für knapp 4,4 Millionen Euro an den Augsburger Industriellen Hubert Stärker verkauft. Die Diskussion um die Veräußerung geht derweil auch im Gemeinderat unvermindert weiter. Vor zahlreichen Zuhörern rückte Bürgermeister Roman Haug auf der jüngsten Ratssitzung einige Tatsachen nochmals ins rechte Licht: So sei nach dem notariell beglaubigten Abschluss des Kaufvertrages im Juli vergangenen Jahres Hubert Stärker durchaus der Besitzer der Grundstücke, aber (noch) nicht der Eigentümer. Und er wolle dem Eindruck entgegentreten, irgendein Gemeinderat oder auch er (Haug) hätten eine persönliche Abneigung gegen die Käufer-Familie. Der Gemeinderat in seiner Mehrheit habe lediglich von gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Man habe als Gemeinderat langsam das Gefühl, dass man was ganz Unmögliches tut, beklagte Albert Keck (Bad Oberdorf). Doch er lasse sich von niemandem ein schlechtes Gewissen einreden das hätte er gehabt, wenn der Rat diesen Schritt nicht gemacht hätte. Gegen den Vorwurf einer unzureichenden Informationspolitik von Winfried Föhl (Hindelang) wehrte sich Haug mit dem Hinweis auf ein im Dezember an alle Haushalte verteiltes Flugblatt.

    Darauf kritisierte Föhl die Finanzierungsvorschläge in dem Schreiben. Was der Bürgermeister mit Hinweis auf den großen Zeitdruck für die Gemeinde quittierte. Sie habe innerhalb von acht Wochen überlegen müssen, ob sie das Vorkaufsrecht beantrage. Gleichzeitig einen fundierten Finanzierungsplan auf die Beine zu stellen, sei nicht möglich gewesen. Inzwischen haben laut Bürgermeister etliche Wald- und Weidegenossenschaften den Ankauf von Flächen mit einem Gesamtvolumen von rund zwei Millionen Euro signalisiert. Damit würde sich, sollte die Gemeinde in den Gesamtkaufvertrag einsteigen, die Summe von 4,36 Millionen Euro knapp halbieren. Würde man dann, so Haug weiter, die nicht vom Vorkaufsrecht betroffenen Objekte vornehmlich in Hinterstein vom Kauf ausnehmen, könnte nochmals eine Million Euro eingespart werden. Der verbliebene Rest von 1,3 Millionen Euro höre sich doch ein bisschen erträglicher an. Landratsamt vertritt Freistaat Wichtig erschien Bürgermeister Roman Haug auch noch der Hinweis, dass nicht der Markt Bad Hindelang das Vorkaufsrecht ausgeübt habe, sondern der Freistaat Bayern, der wiederum durch das Landratsamt vertreten werde. Dieser Umstand, so Haug, könnte auch bei einem möglichen Bürgerbegehren eine Rolle spielen. Denn ein Bürgerbegehren beziehe sich primär auf Entscheidungen, die der Gemeinderat in der Hand habe. Allerdings wolle er solche rechtlichen Fragen nicht jetzt diskutieren.

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