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Dietmannsried will Windräder zähmen

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Dietmannsried will Windräder zähmen

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    Gemeinde stellt Bebauungsplan auf ­ Vorreiter in Schwaben. Von Volker Geyer Dietmannsried Dietmannsried geht in Sachen Windkraft neue Wege. Als erste Gemeinde in Schwaben werden die Oberallgäuer einen Bebauungsplan für Windkraftanlagen aufstellen. Damit will die Kommune verhindern, dass Windräder auf ihrem Gebiet wahllos aus dem Boden gestampft werden. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat in jüngster Sitzung eine Veränderungssperre für die Fläche, die der Bebauungsplan umfasst (siehe Grafik).

    Hintergrund des Gemeinderatsbeschlusses war der Bauantrag für ein weiteres Windrad in der Nähe des Weilers Bärenwies. Diesen lehnten die Räte mit der Begründung ab, dass die geplante Anlage nur etwa 440 Meter von den nächsten Häusern entfernt ist und nicht in der im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesenen Konzentrationsfläche für Windräder liegt. Aus ähnlichen Gründen hatte der Rat bereits im vergangenen Jahr den Bau eines Windrads bei Bärenwies abgelehnt ­ allerdings ohne Erfolg (wir berichteten). Denn Landratsamt und Regierung von Schwaben genehmigten das Rad trotzdem, da Windkraftanlagen laut Bundesgesetz als priviligierte Baumaßen gelten.

    Um dieses Mal und bei künftigen Anträgen ­ eine weitere Anfrage wurde kurz vor der Sitzung eingereicht (siehe Konzentrationsfläche in der Grafik) ­ mehr Mitspracherecht zu haben, entschlossen sich die Räte jetzt dazu, einen Bebauungsplan aufzustellen. 'Das Verfahren beim ersten Windrad hat uns gezeigt', sagte Bürgermeister Hans-Peter Koch, 'dass wir die Sache anders in die Hand nehmen müssen, wenn wir ein gewichtiges Wort beim Bau von Windrädern mitreden wollen.' Zitat Wir wollen mit dem Bebauungsplan Windkrafträder nicht grundsätzlich verhindern, sondern die Verteilung der Anlagen steuern.}Dietmannsrieds Bürgermeister Hans-Peter Koch

    Durch den Erlass der Veränderungssperre hat die Gemeinde jetzt zwei Jahre Zeit, den Bebauungsplan auszuarbeiten. Wärend dieser 24 Monate dürfen keine Windräder im betreffenden Gebiet errichtet werden. 'Im Bebauungsplan werden nun Standorte festgelegt, die für Windkraftanlagen geeignet sind', erklärte Koch. Dabei werde vor allem darauf geachtet, dass so genannte Schutzgüter wie Mensch und Natur durch die Windräder nicht beeinträchtigt werden. Gleichzeitig wird die Gemeinde zum Beispiel auch die Höhe von künftigen Windrädern im Bebauungsplan festschreiben. 'Wir wollen einfach eine möglichst große Planungssicherheit erreichen', unterstrich der Bürgermeister.

    In diesem Punkt kamen bei drei Räten Zweifel auf. Denn was nütze ein teurer Bebauungsplan, wenn jemand ganz woanders ein Windrad bauen möchte? Der Rathauschef dazu: 'Laut Windatlas ist vor allem die Fläche des Bebauungsplans für Windräder interessant.' Darüber hinaus soll im Zuge der Planausarbeitung das gesamte Gemeindegebiet vorsorglich auf mögliche Windrad-Standorte hin untersucht werden. Zwar bestehe die erwähnte Planungssicherheit nur auf dem Areal des Bebauungsplans, aber dann habe die Gemeinde wenigstens Argumente in der Hand, falls doch an anderer Stelle eine Anlage beantragt werde.

    Und was ist, wenn ein Betreiber im Gebiet des Bebauungsplans ausgerechnet dort ein Windrad errichten will, wo der Plan keines vorsieht? Dann bliebe dem Antragssteller nur der Weg vors Gericht, um den Plan prüfen zu lassen, sagt eine Sprecherin der Regierung von Schwaben.

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