Termine und wichtige Infos: Schuleinschreibung für angehenden Grundschüler in Kempten findet diese Woche statt

13. März 2023 11:08 Uhr von Redaktion all-in.de
Eine Erstklässlerin mit ihrer Schultüte. Diese Woche ist in Kempten die Einschreibung für angehende Grundschüler. (Symbolbild)
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In dieser Woche findet in Kempten die Einschreibung für zukünftige Schüler statt, die ab Herbst 2023 in die Grundschule kommen. Wann genau die Termine sind und was dabei wichtig ist, erfahren Sie hier.

Für viele Kinder ist es mit die wichtigste Veränderung in ihrem jungen Leben: Der Wechsel vom Kindergarten in die Schule. Doch bevor es soweit ist, müssen die angehenden Erstklässler erst einmal in der Schule eingeschrieben werden. Die Termine für diese Einschreibung sind in Kempten in dieser Woche zu folgenden Zeiten:

  • Alle Grundschulen in Kempten:  Mittwoch, 15. März, von 15 bis 19 Uhr 
  • Ausgenommen sind Kinder mit Wohnsitz im Schulsprengel der Grundschule am Aybühlweg, Fürstenstraße 19: Hier ist die Einschreibung am Dienstag, 14. März, von 15 bis 19 Uhr.

 Zukünftige Schulkinder müssen im jeweiligen Schulsprengel gemeldet werden

Allgemein müssen die angehenden Erstklässler in der Grundschule angemeldet werden, in deren Schulsprengel ihr Wohnort ist. Ein Schulsprengel ist das abgegrenzte Gebiet, das einer bestimmten Schule zugeordnet ist. Die Kinder, die in diesem Einzugsgebiet wohnen, sind grundsätzlich zum Besuch dieser zuständigen Schule verpflichtet.

Das ist bei der Schuleinschreibung wichtig

Nach Möglichkeit sollten die Eltern die Schuleinschreibung ihrer Kinder selbst vornehmen. Das angehende Schulkind sollte am besten auch mit dabei sein. Die Anmeldung können aber auch andere Erwachsene vornehmen. Sie müssen allerdings von den Erziehungsberechtigten dafür schriftlich beauftragt werden. Außerdem müssen sie auch bestimmte Auskünfte über den Schulanfänger geben können. Dazu zählen etwa Einschränkungen beim Sehen, Sprechen, Hören, durch Krankheiten oder andere Besonderheiten. Zur Einschreibung müssen die Eltern oder beauftragten Erwachsenen zudem eine  Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitbringen. 

 

Wer unter die Schulpflicht fällt, ab wann diese gilt, wie es mit Zurückstellungen aussieht und weitere Informationen zu dem Thema findet ihr auf allgäuer-zeitung.de.

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