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Die größten Irrtümer der Autofahrer im Straßenverkehr

Verkehr

Die größten Irrtümer der Autofahrer im Straßenverkehr

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    Die größten Irrtümer der Autofahrer im Straßenverkehr
    Die größten Irrtümer der Autofahrer im Straßenverkehr Foto: Daniel Friedrichs (dpa)

    Beinahezusammenstoß mit großem Ärger: Ein Autofahrer, der bei Waltenhofen zügig auf die vierspurige B 19 auffahren will, schimpft wild gestikulierend auf einen anderen Wagenlenker; dieser war nicht mit seinem Pkw von der rechten auf die linke Spur gewechselt, um ihm Platz zu machen und das ungebremste Einfahren vom Beschleunigungsstreifen aus zu ermöglichen. Beinahe hätte es gekracht.

    Die Polizei weiß, dass in dieser Verkehrssituation immer mehr Autofahrer glauben: Aus der Bahn, jetzt komme ich. Doch Vorsicht: Die Vorfahrtsregeln sind klar und sagen etwas anderes. Nach Auskunft der Polizei gibt es eine Reihe von Alltagssituationen, in denen Autofahrer Irrtümern aufsitzen. Die zehn häufigsten Fälle:

    1. Irrtum: Andere Autofahrer müssen Platz machen

    Der Beschleunigungsstreifen dient dazu, das Fahrzeug auf die gleiche Geschwindigkeit wie den fließenden Verkehr zu beschleunigen. Dieser hat jedoch grundsätzlich Vorfahrt, betont Polizeisprecher Christian Owsinski. Dort ist niemand verpflichtet, abzubremsen oder auf die Überholspur zu wechseln. Im Zweifelsfall muss der Autofahrer, der auf die Straße auffahren will, mit seinem Wagen stehen bleiben und auf eine Lücke warten.

    2. Irrtum: Das Recht zum Überholen auf der Autobahn

    Wenn sich bei dichtem Verkehr auf beiden Autobahnfahrstreifen Auto an Auto reiht, nutzen viele Autofahrer auch kleinste Lücken auf der linken Spur, um von der rechten Spur aus zum Überholen anzusetzen. Ein Recht dazu haben sie nicht. Laut Polizei darf durch den Fahrstreifenwechsel nicht nur niemand gefährdet werden. Selbst die Behinderung schnellerer Fahrzeuge ist verboten. 'Rechtzeitiges Umschauen und die Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers sind für alle Beteiligten sehr hilfreich,' sagt Owsinski.

    3. Irrtum: Die Vorfahrt bei Fahrbahnverengungen

    Wenn aus zwei Fahrstreifen einer wird und zwei Autos nebeneinander herfahren, hat derjenige Vorfahrt, dessen Spur weiterführt. Das ist falsch. Es gilt verbindlich das sogenannte Reißverschlussverfahren, bei dem abwechselnd ein Fahrzeug aus jeder der beiden Spuren in die neue einbiegt. Zuletzt kam es in der Oberstdorfer Straße in Kempten aufgrund der falschen Auslegung dieser eindeutigen Regel zu einigen Unfällen. Die Polizei weist auch darauf hin, dass Autofahrer nicht schon in Höhe einer Ankündigungsbeschilderung der Verengung die Fahrbahn wechseln, sondern zweispurig bis zur Engstelle fahren sollen.

    4. Irrtum: Richtgeschwindkeit 130 ist völlig unverbindlich

    Auf Autobahnen gilt die Richtgeschwindigkeit 130. Wenn der Automotor 250 hergibt, geht dieses Tempo jederzeit in Ordnung. Das stimmt nur bedingt. Kommt es nämlich bei höheren Geschwindigkeiten als 130 zu einem Unfall, wird der schnell fahrende Fahrzeuglenker von Richtern regelmäßig mit belangt, auch wenn den Unfall ein anderer Autofahrer verschuldet hat.

    5. Irrtum: Bis 0,5 Promille kann nichts passieren

    Von vielen Verkehrsteilnehmern wird übersehen, dass auch Alkoholwerte von unter 0,5 Promille gravierende Folgen haben können. Bei einem selbst verschuldeten Verkehrsunfall oder bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen liegt bereits ab 0,3 Promille der Anfangsverdacht einer Verkehrsstraftat vor. Die Polizei hat erst kürzlich mit diesem Hintergrund einen Autofahrer nach einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen.

    6. Irrtum: Grünpfeil neben Ampel heißt freie Fahrt beim Abbiegen

    Das ist falsch. Zwar soll die Wartezeit an der roten Ampel für Rechtsabbieger verkürzt werden. Abbiegen darf man aber nur, wenn niemand anderes (gleichgültig, ob Autofahrer oder Fußgänger) auch nur ansatzweise behindert wird. Grundsätzlich muss man auch an der Haltelinie vor der Ampel stehenbleiben.

    7. Irrtum: Busse auf der anderen Straßenseite spielen keine Rolle

    Von wegen: Hält ein Linien- oder Schulbus-Lenker an einer Haltestelle mit eingeschaltetem Warnblinklicht, muss nicht nur der in dieselbe Richtung fahrende Verkehr in Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, sondern auch alle entgegen kommenden Fahrzeuge. Das weiß nach Worten von Polizeisprecher Christian Eckel so gut wie niemand.

    8. Irrtum: Fehler beim Radfahren ohne Folgen für den Führerschein

    Strafrechtlich stimmt das zwar, aber bei Alkoholfahrten mit dem Rad oder bei notorischem Fehlverhalten ist der Führerschein trotzdem in Gefahr. Die Polizei meldet dies nämlich der Führerscheinstelle, die eine medizinisch psychologische Untersuchung anordnen kann.

    9. Irrtum: Auf übersichtlichen Landstraßen immer 100 erlaubt

    Das stimmt nicht, wenn die Straße sehr schmal ist. Hier gilt das sogenannte Sichtfahrgebot. Grundsätzlich darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Ist die Fahrbahn so schmal, dass entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss sogar so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. So wird aus Tempo 100 laut Polizei schnell 50.

    10. Irrtum: Das zweite Auto einer Kolonne darf als Erstes überholen

    Das stimmt nicht unbedingt. Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Das bedeutet, dass ein weiter hinten fahrender Wagenlenker Vorfahrt haben kann, sofern er bereits eher den Blinker eingeschaltet und zum Überholen angesetzt hat. Beispielsweise auf der B 12 von Kempten Richtung Buchloe kommt es vor diesem Hintergrund ständig zu gefährlichen Situationen.

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