Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat das österreichische Bundesland Tirol, Tschechien und die Slowakei als Mutationsgebiete bzw. Virus-Varianten-Gebiete ausgewiesen. Ab Sonntag tritt die Ausweisung in Kraft. Für die Gebiete gelten dann neue Regeln bei der Einreise nach Bayern. Nicht als Mutationsgebiete gelten laut RKI die Gemeinde Jungholz, der politische Bezirk Lienz und das Rißtal im Gemeindegebiet von Vomp und Eben am Achensee. Wie das Bundesinnenministerium ankündigte, soll es stationäre Grenzkontrollen zu Tirol und Tschechien geben. Das hatte der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder bereits gefordert, um auch Zurückweisungen an der Grenze vornehmen zu können.
Negativer Test und Anmeldung notwendig
Laut Holger Stabik, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West, besteht außerdem bei der Einreise aus ausgewiesenen Mutationsgebieten eine Testausweispflicht. Das bedeutet, dass jeder Einreisende bereits an der Grenze einen negativen Corona-Test vorlegen muss, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann, wird an der Grenze zurückgewiesen. Zusätzlich müssen sich Einreisende aus Mutationsgebieten ausnahmslos aufhttps://www.einreiseanmeldung.de anmelden. Der Nachweis über die Anmeldung muss mitgeführt werden. Als Einreisende aus Mutationsgebieten gelten laut RKI alle, die sich in den vergangenen zehn Tagen in einem Mutationsgebiet aufgehalten haben.
Berufspendler in systemrelevanten Branchen dürfen Einreisen
Berufspendler, die für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Betrieben in systemrelevanten Branchen gebraucht werden, sollen Einreisen dürfen. Das teilt das Bundesinneministerium am Sonntag mit. Bis einschließlich Dienstag müssen die Pendler ihren Arbeitsvertrag dabei haben und diesen bei Nachfrage an der Grenze vorzeigen. Bis Mittwoch soll der Freistaat Bayern den betroffenen Pendlern eine amtliche Bescheinigung ausstellen, die die Einreise ermöglicht. Ein negativer Corona-Test und eine Anmeldung sind weiterhin nötig.
Tirol und Tschechien: Was Grenzgänger jetzt beachten müssen
Besondere Berufsgruppen
Laut dem Landratsamt Lindau muss Personen ein ungehinderter Zugang zu ihrem Arbeitsplatz gewehrt werden, wenn sie insbesondere folgende Berufe ausüben:
- Berufe im Gesundheitswesen, einschließlich paramedizinischer Fachkräfte
- Betreuungsberufe im Gesundheitswesen, einschließlich Betreuungspersonal für Kinder, Menschen mit Behinderung und ältere Menschen
- wissenschaftliche Experten im Gesundheitssektor
- Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie
- Arbeitskräfte, die an der Lieferung von Waren beteiligt sind, insbesondere an der Lieferkette von Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln, Medizinprodukten und persönlichen Schutzausrüstungen, einschließlich ihrer Installation und Wartung
- akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie
- Informations- und Kommunikationstechniker sowie sonstige Techniker für die grundlegende Instandhaltung der Ausrüstung
- Berufe im Bereich des Ingenieurwesens, wie Ingenieure, Energie- und Elektrotechniker
- Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten
- ingenieurtechnische und vergleichbare Fachkräfte (einschließlich Wasserwerker)
- Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete
- Berufsfeuerwehrleute/Polizisten/Gefängnisaufseher/Sicherheitswachpersonal/Katastrophenschutzkräfte
- Personen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln tätig sind, sowie verwandte Berufe und Wartungspersonal
- Bediener von Maschinen für Lebensmittel und verwandte Erzeugnisse (einschließlich Lebensmittelproduktionsmitarbeiter)
- Arbeitskräfte im Verkehrssektor, insbesondere:- Personenkraftwagen-, Kleintransporter- und Kraftradfahrer, Fahrer schwerer Lastkraftwagen und Busse (einschließlich Busfahrer und Straßenbahnführer) sowie Rettungswagenfahrer, einschließlich Fahrer, die für die Beförderung im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Union eingesetzt werden, und Fahrer, die EU- Bürger im Zuge ihrer Rückkehr aus einem anderen Mitgliedstaat an ihren Herkunftsort befördern
- Linienflugzeugführer
- Schienenfahrzeugführer; Wagenmeister, Instandhaltungstechniker sowie Personal von Infrastrukturbetreibern, das mit der Verkehrssteuerung und Kapazitätszuweisung betraut ist
- Arbeitskräfte in der See- und Binnenschifffahrt
- Fischer
- mit systemrelevanten Funktionen betrautes Personal von öffentlichen Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen.
Tirol ergreift eigene Maßnahmen
Das Bundesland Tirol hat auch eigene Maßnahmen im Kampf gegen die Virus-Mutationen getroffen. So ist die Ausreise aus Tirol in andere österreichische Bundesländer in den nächsten zehn Tagen ebenfalls nur mit einem negativen Corona-Test möglich.