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Dem Memminger Eiskeller droht das Aus

Gastronomie

Dem Memminger Eiskeller droht das Aus

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    Dem Memminger Eiskeller droht das Aus
    Dem Memminger Eiskeller droht das Aus Foto: Brigitte Hefele-Beitlich

    Seit fast fünf Jahren zieht der Eiskeller in Memmingen viel Feier- und Tanzlustige an. Nun droht dem Club das Aus, befürchtet Wirt Bernd Schwartner. Aufgrund mehrfacher Beschwerden wegen Lärmbelästigung bekam er diese Woche einen Bescheid von der Stadt Memmingen. Darin heißt es, dass ab Mittwoch, 15. August, in der Gaststätte Eiskeller die Sperrzeit auf 1 Uhr nachts vorverlegt wird. 'Da kann ich den Laden gleich zu machen', kommentiert Schwartner die neue Regelung. Denn der meiste Umsatz werde zwischen 0.30 Uhr und 3 Uhr gemacht. Er habe zudem gehört, dass es in Zukunft eine allgemeine Sperrzeit ab 1 Uhr in Memmingen geben soll. 'Damit wäre die Stadt dann vollkommen tot', sagt der Gastronom.

    Thomas Schuhmaier, Referatsleiter für öffentliche Sicherheit und Ordnung, gibt diesbezüglich Entwarnung: 'Es wird nach wie vor nur die so genannte Putzstunde zwischen 5 und 6 Uhr morgens geben', erklärt er. Eine längere Sperrzeit wolle die Stadt nicht einführen, da die Leute sonst auf andere Städte wie Ulm oder Biberach ausweichen würden. 'Auch wir wollen eine lebendige Stadt', betont Schuhmaier. Allerdings müssten auch die Rechte der Anwohner geschützt werden. Und diese seien durch den Lärm beim Eiskeller in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt worden. Deshalb habe sich die Stadt dazu entschlossen, speziell für den Eiskeller eine Sperrzeit anzuordnen.

    Dicke Akte

    Laut Schwartner sind es lediglich zwei Anwohner, die sich regelmäßig beschweren – und das nicht mal bei der Polizei. 'Bei uns kam nie eine Streife ins Haus. Wir haben von dem Problem erst durch ein Schreiben von der Stadt erfahren', sagt er. Dagegen betont Schuhmaier, dass es wesentlich mehr als nur zwei Anwohner seien, die sich gestört fühlen. Es gebe inzwischen eine dicke Akte zu diesem Fall.

    Das Eiskeller-Team bemühte sich nach eigenen Worten nach dem ersten Schreiben der Stadt darum, die Lärmbelästigung einzudämmen: Zum Rauchen durfte man nur noch hinten raus, es wurde mehr Sicherheitspersonal eingesetzt, die Eingangstür wurde umgebaut, damit sie nicht mehr laut ins Schloss fällt. Doch habe alles nichts genutzt.

    Da weitere Beschwerden eingingen, wurden drei Lärmgutachten von der Stadt in Auftrag gegeben, bei denen jeweils Überschreitungen der zulässigen Werte festgestellt wurden. Während Schwartner diese als geringfügig beschreibt, spricht Schuhmaier von erheblichen Überschreitungen der Grenzwerte. Schwartner räumt ein, dass es im dritten Gutachten mehrfach höhere Dezibelwerte gegeben habe. 'Diese wurden aber ausgerechnet am Stadtfest gemessen', gibt er zu bedenken. Hierzu erklärt Schuhmaier, dass ein Stadtfest kein Freibrief für Lärmbelästigung sei. Auch da habe der Wirt die Pflicht, die vorgeschriebenen Werte einzuhalten.

    Schwartner geht nun mit einem Eilantrag gegen den Bescheid vor. Sein Anwalt habe ihm Hoffnungen gemacht, dass der Beschluss aufgeschoben und eventuell noch eine andere Lösung gefunden werden könne. Schuhmaier hingegen sieht bislang keine andere Möglichkeit, als die Einzelsperrstunde durchzusetzen. Er geht davon aus, dass es zu einem Prozess kommt.

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