Ex-Ehrenbürger Hitler in Missen Bürgermeister: Ernennung erlischt mit dem Tod Missen-Wilhams/Oberallgäu (uw).'Warum hat die Gemeinde Missen-Wilhams Adolf Hitler nicht die am 24. März 1933 verliehene Ehrenbürger-Würde aberkannt?' Das fragt sich unser Leser Karl Immler und ist sauer. Denn Bürgermeister Wolfgang Abt hält einen solchen Gemeinderatsbeschluss für nicht notwendig, da nach Rechtslage das Ehrenbürger-Recht mit dem Tod erlischt. Immler reicht das nicht. Nach seiner Meinung wäre die Gemeinde gut beraten, die Ernennung dennoch zu widerrufen.
Die Rechtslage, die Wolfgang Abt in seinem Schreiben an Immler dargelegt hat, scheint eindeutig. Die Ehrenbürger-Würde könne nur zu Lebzeiten verliehen werden, weil sie die Rechtsfähigkeit des Empfängers voraussetzt. Umgekehrt bedeute das, dass die Auszeichnung nach dem Tod nicht mehr weiter besteht und ab dem Zeitpunkt nicht mehr aberkannt werden könne. Das steht so im Kommentar zur Gemeindeordnung
'Rechtlich nicht mehr möglich'
Diese Meinung teilt auch Immenstadts Hauptamtsleiter Hans Fischer, wo Hitler am 23. April 1933 zum Ehrenbürger ernannt worden war. Fischer: 'Die Aufhebung ist bei Toten rechtlich nicht mehr möglich, da der Adressat fehlt.' In Immenstadt wurde der Ratsbeschluss aus der Zeit des Dritten Reichs folglich nicht aufgehoben. Gehandelt wurde im Städtle nach Kriegsende allerdings sofort, was nach Köpfen des Nationalsozialismus benannte Straßen anbelangt. Sie benannte ein Bürgerausschuss noch 1945 wieder um.
Den Umgang mit dem Thema in Missen-Wilhams und anderen betroffenen Gemeinden sieht das Oberallgäuer Landratsamt als Aufsichtsbehörde dennoch etwas anders. Wohl könne die Verleihung eigentlich nur zu Lebzeiten widerrufen werden. Ein dagegen verstoßender Gemeinderatsbeschluss ließe sich jedoch umdeuten in die 'Feststellung', dass die damalige Ehrenbürger-Würde zu Unrecht verliehen wurde.
In der Vergangenheit sorgte das Ehrenbürger-Recht Hitlers vielerorts für Schlagzeilen. Während die einen Orte eine Aufhebung aus rechtlichen Gründen für unnötig halten, haben es andere (wie Straubing, München und Aschaffenburg) auch widerrufen das allerdings meist schon zwischen 1945 und 1948.
'Akten verbrannt'
Zahlreiche Kommunen und sogar die damalige Bayerische Staatsregierung hatten Hitler zum Ehrenbürger ernannt, nicht jedoch offenbar der Landkreis Oberallgäu. Zumindest fand Landratsamt-Sprecher Andreas Kaenders keine Informationen und verweist zudem auf die Rechtslage: Danach kann der Landkreise kein Ehrenbürger-Recht verleihen. Er habe nur 'Ehrenring-Träger'. In Sonthofen gibt\'s bei der Frage 'War Hitler Ehrenbürger?' Achselzucken: Die alten Akten seien verbrannt, bedauert Hauptamtsleiter Manfred Maier. Er habe keinen Hinweis auf Verleihung oder auch Rücknahme des Ehrenbürger-Rechts.