Auch Frauen dürfen in Zukunft beim Fischertag in Memmingen in den Stadtbach "jucken". Das hat das Landgericht Memmingen am Mittwoch entschieden und die Berufung des Fischertagsvereins abgelehnt. Zwar kann der Fischertag erneut Berufung gegen das Urteil einlegen, ob das geschehen wird, ist allerdings unklar. In einem Statement hat sich nun auch der Memminger Oberbürgermeister Manfred Schilder zu Wort gemeldet. Er spricht von einer "richtungsweisende Entscheidung" des Landgerichts.
"Das Urteil ist klar"
"Die Diskussion um die Frage, ob Frauen in den Bach jucken dürfen, wurde in den vergangenen Jahren recht emotional diskutiert", so Schilder. Das Urteil des Landgerichts sei klar und es gelte jetzt, den Fischertag entsprechend auszurichten. "Unser Heimatfest, der Memminger Fischertag, wird sich verändern", hält der Oberbürgermeister fest. "Er ist für Tausende von Mitwirkenden und Zuschauerinnen und Zuschauern ein wunderbares, traditionsreiches Heimatfest. Und das wird er auch mit Veränderungen immer bleiben, das steht ganz außer Frage."
Fischertagsverein verliert erneut vor Gericht: Frauen dürfen in den Stadtbach "jucken"