Seit Donnerstag gelten für vollständig Geimpfte und Genesene im Freistaat Bayern gelockerte Corona-Regeln. Unter anderem ist die Personengruppe von der Ausgangssperre ausgenommen. Auch werden Geimpfte und Genesene bei Treffen nicht mehr als Kontaktperson mitgezählt. Nach den aktuellen Regeln dürfen sich in Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 nur Angehörige eines Haushalts mit einer weiteren Person treffen. Genesene oder vollständig Geimpfte dürfen nun noch zusätzlich dazukommen. Dabei spielt es keine Rolle, aus wie vielen verschiedenen Haushalten sie stammen. Auch von jeder Testpflicht sind Genesene und Geimpfte ausgenommen. Dasselbe gilt auch für die Quarantänepflicht - übrigens auch bei der Einreise.
Wann gilt man als "genesen" oder "vollständig geimpft"?
Die Abstands- und Maskenpflicht gilt aber auch für Genesene und Geimpfte weiterhin. Laut dem Bayerischen Gesundheitsministerium gilt man ab dem 15. Tag nach der letzten notwendigen Impfung als vollständig Geimpft. Bei den Impfstoffen von Biontech, Moderna und AstraZeneca sind jeweils zwei Impfungen notwendig. Als "genesen" gelten Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine nachgewiesene Corona-Infektion überstanden haben.Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Mit einem PCR-Test muss eine Corona-Infektion nachgewiesen worden sein. Der positive Test muss mindestens 28 Tage, darf aber höchstens sechs Monate alt sein.
- Man darf keine typischen Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.
Die Erleichterungen gelten auch für Personen, die bereits von einer durch einen PCR-Test bestätigten Corona-Infektion genesen sind und ihre Erstimpfung erhalten haben. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, wie lange die Corona-Infektion schon zurückliegt. Laut Polizei-Pressesprecher Dominic Geißler gelten die Lockerungen für diese Personengruppe allerdings erst ab dem 15. Tag nach der Erstimpfung.
Was heißt "genesen" oder "vollständig geimpft"? Wie die Polizei es kontrollieren will