Demnächst stehen die Osterferien an. Dafür bietet der Stadtjugendring (SJR) für Schüler wieder ein Ferienprogramm an. Entsprechende Broschüren wurden auch in den Schulen verteilt. Doch als eine AZ-Leserin und Mutter aus Irsee ihren fünfjährigen Sohn, der schon zur Schule geht, anmelden wollte, wurde das Ansinnen abgelehnt: "Er darf nicht mitmachen, weil er noch nicht sechs Jahre alt ist", so die Mutter.
Der Fall wundert Michael Böhm, Geschäftsführer des SJR, da üblicherweise Kinder, die frühzeitig eingeschult werden, noch im laufenden Kalenderjahr ihrer Einschulung sechs Jahre alt werden. Dennoch bestehe der SJR auf bestimmte Bedingungen bei den Anmeldungen zu den Kursen der Ferienfreizeit. "Wir wollen nämlich eine gewisse Homogenität der Kindergruppen", erklärt Böhm.
"Außerdem ist bei der Stadtranderholung das Verstehen des geschriebenen Wortes notwendig." Das könne das betroffene Kind wohl leisten, manche Vorschulkinder aber vielleicht nicht. Und für bestimmte Kurse brauche man auch eine gewisse körperliche Konstitution.
Zudem seien die Betreuer bei der Ferienfreizeit zwar ausgebildet, aber eben nur ehrenamtliche Helfer und keine hauptberuflichen Pädagogen - was aber nötig sei, wenn auch kleinere Kinder in den Gruppen mitmachen würden. "Deshalb haben wir diese Kriterien und wollen sie auch befolgen", erläutert Böhm. Die gelten übrigens auch für Kinder, die älter als für die Kurse angegeben sind.
Gleichwohl gebe es Möglichkeiten für alle Kinder, mitzumachen. Denn Böhm will anderweitige Entscheidungen in Härtefällen nicht kategorisch ausschließen. Zudem werden zu junge oder zu alte Kinder auf eine Warteliste gesetzt. Passen sie trotz ihres Alters in eine Gruppe, so könnten sie gleichsam "nachnominiert" werden, wenn ein Kurs nicht voll wird.
Dabei spiele es keine Rolle, ob sie aus der Stadt oder den Umlandgemeinden kommen. "Der Sozialraum Kaufbeuren geht ja über die Stadtgrenzen hinaus", so Böhm. Und der SJR vermeldet heuer Rekordzahlen bei den Anmeldungen zur Osternferienfreizeit.