Kaufbeuren | mab | Für den Fall, dass man unheilbar krank wird, äußern viele Menschen den Wunsch, sie nicht an Apparate zu hängen, sondern dass sie zum Beispiel in Anwesenheit ihrer Angehörigen und vor allem schmerzfrei sterben dürfen. Doch wie muss dieser Wille dokumentiert werden? "Darüber herrscht in vielen Teilen der Bevölkerung Unwissenheit und Unsicherheit", so Gerhard Stadler, Leiter der Allgäu Akademie (eine Fort- und Weiterbildungseinrichtung des Bezirkskrankenhauses Kaufbeuren), die eine Tagung zu dem Thema Palliativpflege (also der Versorgung tatkranker Menschen) veranstaltet hat.
Aus diesem Grunde referierte der Jurist Wolfgang Putz, Sachverständiger der Bioethikkommission des Bundestages, zum Thema Patientenverfügung. Es sei ein Irrglauben, dass diese schriftlich hinterlegt werden müsse, es reiche, dass der Betroffene seinen Willen geäußert hat und "diesen etwa die Angehörigen mehrmals gehört haben". Noch nicht einmal der behandelnde Arzt müsse die Worte vernommen haben. Dr. Stefan Raueiser, Leiter des Bildungswerkes des Verbandes der bayerischen Bezirke in Irsee, ging es um ethische Aspekte. So sei der Begriff "Euthanasie" (übersetzt etwa: "der gute Tod") im Deutschen seit der Nazizeit negativ besetzt, was zum Beispiel in den Niederlanden nicht der Fall sei. Dort sei aktive Sterbehilfe auch zugelassen. Raueiser wollte keine Wertung vornehmen, warnte aber vor der Gefahr des Missbrauchs von Sterbehilfe. Man müsse dieses Thema in den Familien intensiv besprechen.
Auf die Anwaltsrolle der Pflegekräfte beim Sterbenskranken wies Hans Steil, Palliativfachkraft beim Münchner Christopherus-Hospizverein, hin. "Im Vordergrund sollte nicht das medizinisch Machbare stehen, sondern der Mensch." Pflegekräfte könnten in diesem Zusammenhang den Betroffenen und Angehörige mit ihrem Fachwissen assistieren. An der Tagung nahmen rund 80 Fachkräfte aus dem Raum Allgäu/Bodensee/Baden-Württemberg teil.