Etwa 75 Prozent der Vollblutspenden gehen auf Blutspendedienste des Roten Kreuzes zurück. Der BRK- Kreisverband Oberallgäu hat die Bundestagswahlen zum Anlass genommen, einige Empfehlungen zu geben, damit die Menschen weiterhin auf diese lebensnotwendige Versorgung zählen können.
Immer weniger Honorarärzte
Um die Blutspendedienste am Laufen zu halten, braucht es Honorarärzte. Diese stehen allerdings immer seltener zur Verfügung. Ein Grund ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Honorarärzte, die Blutspende-Termine übernehmen, als sozialversicherungspflichtig einstuft. Zudem engagieren sich immer mehr Honorärztinnen und -ärzte bei den Corona-Impfungen – und müssen keine Beiträge zahlen. Daher sollen die Honoraräzte von der Beitragspflicht befreit werden, fordert der BRK Kreisverband Oberallgäu. Egal, ob sie im Nebenberuf im Blutspendedienst oder in den Impfzentren tätig sind. Doch nicht nur bei den Anreizen für Ärzte, sondern auch bei denen für Spender sieht das BRK Nachholbedarf. Denn die gewerblichen Blutentnahmedienste honorieren ihre Spender immer mehr. Allerdings zeigen Studien, dass etwa 40 Prozent der spendebereiten Menschen eine generell bezahlte Blutspende ablehnen. Sollten die materiellen Anreize weiterhin zunehmen, könnte sich das auch auf den Bereich der Vollblutspender auswirken. Um das zu verhindern, sollten den Aufwandsentschädigungen für Plasma- oder Thrombozytapherese- Spendern Grenzen gesetzt werden.
Diskussionen mit den Finanzbehörden
Indes sorgt eine unklare Regelung für Diskussionen mit den Finanzbehörden: Sind die labormedizinischen Leistungen der beim Blutspendedienst angestellten Fachärzte von der Umsatzsteuer ausgenommen? Falls nicht, würde das die Kosten für die Gesundheitsversorgung deutlich steigern. Sollten die Leistungen aber bereits von der Steuer ausgenommen sein, appelliert der BRK Kreisverband Oberallgäu daran, die Gesetze entsprechend zu präzisieren.