Die Gemeinde Fuchstal ist verpflichtet, die Dämme an den Weldener Weihern instand zu halten. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht (VG) München festgestellt. Die 2. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Dr. Thomas Eidam wies damit eine Klage der Kommune gegen einen entsprechenden Bescheid des Landratsamts zurück.
Die Gemeinde sei in der Baulast, sie könne jedoch ihre Aufwendungen in voller Höhe auf die Nutznießer der Dämme umlegen. Das regelt der Artikel 26 des Bayerischen Wassergesetzes.
In der Praxis machen Gemeinden von diesem Recht aber nur selten Gebrauch. Denn im Wassergesetz heißt es unter anderem, dass sich die Unterhaltskosten auf die Beitragspflichtigen 'je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) oder nach dem Einfluss, den eine Anlage in oder an einem Gewässer auf dessen Unterhaltung ausübt', berechnet. Diesen Nutzen zu bemessen, hat aber seine Tücken.
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