Startseite
Icon Pfeil nach unten
Allgäu
Icon Pfeil nach unten

Dämme in Welden sind Sache der Gemeinde

Gewässerunterhalt

Dämme in Welden sind Sache der Gemeinde

    • |
    • |
    Dämme in Welden sind Sache der Gemeinde
    Dämme in Welden sind Sache der Gemeinde Foto: Thorsten Jordan

    Die Gemeinde Fuchstal ist verpflichtet, die Dämme an den Weldener Weihern instand zu halten. Das hat am Dienstag das Verwaltungsgericht (VG) München festgestellt. Die 2. Kammer unter dem Vorsitz von Richter Dr. Thomas Eidam wies damit eine Klage der Kommune gegen einen entsprechenden Bescheid des Landratsamts zurück.

    Die Gemeinde sei in der Baulast, sie könne jedoch ihre Aufwendungen in voller Höhe auf die Nutznießer der Dämme umlegen. Das regelt der Artikel 26 des Bayerischen Wassergesetzes.

    In der Praxis machen Gemeinden von diesem Recht aber nur selten Gebrauch. Denn im Wassergesetz heißt es unter anderem, dass sich die Unterhaltskosten auf die Beitragspflichtigen 'je nach ihrem Vorteil (Nutzenmehrung, Schadensabwehr) oder nach dem Einfluss, den eine Anlage in oder an einem Gewässer auf dessen Unterhaltung ausübt', berechnet. Diesen Nutzen zu bemessen, hat aber seine Tücken.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Freitagsausgabe der Buchloer Zeitung vom 04.03.2016. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden