Es ist Ostern. Doch was ist jetzt überhaupt erlaubt? Denn bei den aktuell geltenden Corona-Regeln kann man schnell den Überblick verlieren.
Corona-Notbremse greift im gesamten Allgäu
Aktuell gelten im gesamten Allgäu die Regeln der sogenannten Corona-Notbremse. Diese tritt in Kraft, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet. Erst wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt den Grenzwert von 100 wieder an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, sind wieder Lockerungen möglich. Das wird im Allgäu bis zu Ostern mit hoher Wahrscheinlichkeit aber nicht mehr passieren.
Wie viele Personen dürfen sich treffen?
Aktuell sind im Allgäu nur Treffen von einer Person mit einem anderen Haushalterlaubt. Dabei ist es egal, ob die Treffen in einer Wohnung oder im Freien stattfinden. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Wenn eine Person eine Familie in einem anderen Landkreis besucht, gelten die jeweiligen Regeln des Ortes, an dem das Treffen stattfindet.
Wann muss ich daheim sein?
Aktuell gilt im gesamten Allgäu die Ausgangssperre von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Übernachtungen in Hotels, Herbergen oder auf Campingplätzen sind verboten. Bei Privatpersonen sind Übernachtungen allerdings weiterhin erlaubt, solange dabei nicht gegen die Kontaktbeschränkung verstoßen wird.
Was ist mit Ausflügen?
Ausflüge sind nicht verboten. Aber: Seilbahnen, Saunen, Thermen und Freizeitparks etc. haben geschlossen. In der Gastronomie sind auch weiterhin nur die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen und Getränke zulässig. Außerdem muss auch hier auf die Ausgangsperre von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr geachtet werden. Übrigens: Als Ausflüge gelten auch Motorrad-Touren.
Gibt es Gottesdienste?
Auch an Ostern dürfen in Bayern Präsenz-Gottesdienste im Rahmen der geltenden Regeln stattfinden. Das bedeutet, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss zwischen Personen eingehalten werden, die nicht einem Hausstand angehören. Gemeindegesang ist verboten. Es gilt FFP2-Maskenpflicht. Der Freistaat hat die Religionsgemeinschaften jedoch dazu aufgerufen, religiöse Versammlungen nicht in Präsenz, sondern nur virtuell durchzuführen. Die Entscheidung trifft allerdings jede Glaubensgemeinschaft/Kirche selber. Achtung: Auch bei Gottesdiensten gilt die nächtliche Ausgangssperre.
Darf man Alkohol in Innenstädten trinken?
Ob in den Innenstädten oder an anderen öffentlichen Orten, an denen sich Menschen auf engem Raum aufhalten, das Trinken von Alkohol erlaubt ist, legen die Behörden vor Ort fest.
Wie sieht es mit Urlaub aus?
Grundsätzlich sind Reisen innerhalb von Deutschland oder ins Ausland erlaubt. Allerdings sind Hotels, Herbergen, Ferienwohnungen und Campingplätze geschlossen. Gleichzeitig appelliert die Regierung an die Bevölkerung, auf unnötige Reisen zu verzichten. Wer aus einem Risikogebiet im Ausland nach Deutschland einreist, braucht einen negativen Corona-Test - der darf nicht älter als 48 Stunden sein. Außerdem muss man nach Einreise in Quarantäne. Durch einen Corona-Test am fünften Tag nach der Einreise kann man die Quarantäne-Zeit verkürzen. Bei Rückkehrern aus Virusvariantengebieten beträgt die Quarantäne-Zeit 14 Tage und kann nicht verkürzt werden.