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Corona-Zahlen sinken leicht: Trotzdem zeigt Corona-Ampel im Allgäu "Dunkelrot"

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Corona-Zahlen sinken leicht: Trotzdem zeigt Corona-Ampel im Allgäu "Dunkelrot"

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    Die Inzidenzwerte sinken noch immer nur leicht. (Symbolbild)
    Die Inzidenzwerte sinken noch immer nur leicht. (Symbolbild) Foto: Engin_Akyurt von Pixabay

    Die Corona-Ampel zeigt am Dienstag weiterhin in allen Allgäuer Landkreisen "Dunkelrot" (Inzidenzwert: mehr als 100 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen). Der Inzidenzwert der Stadt Kaufbeuren ist im Vergleich zum Montag etwas gesunken, obwohl sich in einem Pflegeheim erst 60 Personen mit dem Coronavirus angesteckt haben. Das sind laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) die aktuellen Fallzahlen je 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen (Stand 16. November, 0 Uhr):

    • Kaufbeuren: 180,2
    • Landkreis Unterallgäu: 158,9
    • Landkreis Ostallgäu: 115,5
    • Memmingen: 136,1
    • Kempten: 170,6
    • Landkreis Oberallgäu: 164,1
    • Landkreis Lindau: 193,9

    Seit dem 2. November gelten die von der Bundesregierung beschlossenen verschärften Maßnahmen. Diese werden vorerst bis Ende des Monats beibehalten. Am Montag haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten eine Zwischenbilanz des Lockdowns gezogen und dringendeEmpfehlungen ausgesprochen.

    Die wichtigsten aktuellen Maßnahmen in Stichpunkten

    • Über fast den ganzen November werden alle Hotels für touristische Übernachtungen geschlossen bleiben. Übernachtungen nur noch in notwendigen Ausnahmefällen.
    • Bars und Restaurants werden geschlossen, ebenso Schwimmbäder, Fitnessstudios, Freizeitparks, Theater, Kinos und ähnliche Einrichtungen.
    • Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios werden geschlossen.
    • Unterhaltungs- und Amateursportveranstaltungen sind untersagt.
    • Schulen, Kitas und Einzelhandel sollen im Rahmen des Möglichen offen bleiben.
    • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf private Reisen zu verzichten. 
    • Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur noch mit Angehörigen aus maximal zwei Hausständen.
    • Keine privaten Feiern zuhause und in der Öffentlichkeit.
    • Außerordentliche Wirtschaftshilfe für Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern in Höhe von bis zu 75 Prozent des Ausfalls.
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