Der Fasching hat in diesem Jahr mittlerweile begonnen. Dennoch ist Omikron in Bayern und im Allgäu immer noch präsent. Deshalb gibt es einige Regeln, die coronabedingt eingehalten werden müssen.
Was es zu beachten gibt
Faschingsfreunde müssen derzeit, nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, einige Regeln beachten:
- Das Feiern auf öffentlichen Plätzen sowie Tanzveranstaltungen sind untersagt. Öffentliche Veranstaltungen sind aber grundsätzlich erlaubt.
- Allgemein gilt im Rahmen der Gastronomie für den Innen- und Außenbereich die 2G-Zugangsbeschränkung. Das heißt: Zugang hat, wer vollständig geimpft, genesen oder unter 14 Jahren ist.
- Für Veranstalter und die Mitarbeiter der Veranstaltungen gilt die 3G-Regel.
- In Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten oder Stadien dürfen maximal 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. Bei kulturellen Veranstaltungen sind das 75 Prozent der Kapazität. Höchstens sind allerdings 25.000 Teilnehmer zugelassen.
- Allgemein besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Das gilt auch für Veranstaltungen unter freiem Himmel.
- Für Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen gilt zudem: Alkohol ist verboten. Betrunkenen darf kein Zutritt gewährt werden.