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Corona-"Notbremse": Das gilt ab Mittwoch im Unterallgäu

Dreimal über 100!

Corona-"Notbremse": Das gilt ab Mittwoch im Unterallgäu

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    Maskenpflicht (Symbolbild)
    Maskenpflicht (Symbolbild) Foto: Svenja Moller

    Seit Samstag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Unterallgäu bei über 100. Darum gelten ab Mittwoch, 17. März, wieder verschärfte Corona-Regeln im Unterallgäu. Das hat das Landratsamt in einer Pressemeldung bekannt gegeben. Die Regelungen gelten, bis der Inzidenzwert wieder drei Tage in Folge unter 100 gesunken ist. Die Änderungen in der Übersicht.

    Kontaktbeschränkung

    • Die Kontaktbeschränkung wird wieder strenger: Ein Haushalt darf sich wieder nur mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei jeweils nicht mitgezählt. Laut dem Landratsamt Unterallgäu ist außerdem die wechselseitige, unentgeltliche Betreuung von Kindern unter 14 Jahren erlaubt, wenn die Betreuung Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
    • Es gilt wieder eine nächtliche Ausgangssperre: Von 22 bis 5 Uhr darf die eigene Wohnung nur in begründeten Fällen verlassen werden.

    Geschäfte 

    Kurz nach der Wiedereröffnung müssen die Geschäfte mit Kundenverkehr bereits wieder schließen. Davon ausgenommen sind: 

    • der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, 
    • Lieferdienste, 
    • Getränkemärkte, 
    • Reformhäuser, 
    • Babyfachmärkte, 
    • Apotheken, 
    • Sanitätshäuser, 
    • Drogerien, 
    • Optiker, Hörgeräteakustiker, 
    • Tankstellen, 
    • Kfz-Werkstätten, 
    • Fahrradwerkstätten, 
    • Banken und Sparkassen, 
    • Pfandleihäuser, 
    • Filialen des Brief- und Versandhandels, 
    • Reinigungen und Waschsalons, 
    • Blumenfachgeschäfte, 
    • Gartenmärkte, 
    • Gärtnereien, 
    • Baumschulen, 
    • Baumärkte, 
    • der Verkauf von Presseartikeln, 
    • Versicherungsbüros, 
    • Buchhandlungen, 
    • Tierbedarf und Futtermittel 
    • und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel.

    Freizeit und Sport

    Neben den Geschäften müssen auch Museen und Ausstellungen wieder schließen. Ebenfalls verboten wird auch der Instrumental- und Gesangsunterricht in Präsenzform. Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ebenso wie Angebote der Erwachsenenbildung in Präsenzform untersagt. Erlaubt ist hingegen kontaktfreier Sport im Freien, wenn dabei die Kontaktbeschränkungen beachtet werden. Mannschaftssport ist verboten. Auch für Kinder gelten dabei keine Ausnahmen mehr. 

    Das bleibt trotzdem offen

    Unter der Voraussetzung, dass die Hygienemaßnahmen eingehalten werden, bleiben folgende Geschäfte unabhängig von der Inzidenz weiter geöffnet:

    • Fahrschulen
    • Friseure
    • Betriebe zur Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege
    • Bibliotheken und Archive

    So geht es an Schulen und Kitas weiter

    Noch steht nicht fest, ob die Schulen und Kitas im Unterallgäu in der nächsten Woche offen haben. Dafür entscheidend ist der Inzidenzwert des Landkreises am Freitag. Liegt die 7-Tage-Inzidenz dann immer noch über 100, müssen alle Klassen wieder in den Distanzunterricht. Davon ausgenommen sind Abschlussklassen. Wie das Landratsamt mitteilt, befindet sich die Grund- und Mittelschule Legau seit Montag komplett im Distanzunterricht. Der Grund sind die vielen Corona-Fälle in der Gemeinde.  Ansonsten findet an allen Schulen im Landkreis die gesamte Woche Wechselunterricht mit geteilten Klassen statt. Wenn der Abstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer zuverlässig eingehalten werden kann, ist auch Präsenzunterricht mit der gesamten Klasse möglich. Die Kindertagesstätten sind weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. 

    Das gilt an den Schulen und Kitas im Allgäu in dieser Woche

    Auch das Ostallgäu hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Grenzwert von 100 überschritten. Im Laufe des Montags wird daher auch das Landratsamt Ostallgäu darüber informieren, was ab Mittwoch gilt. 

    Coronavirus im Unterallgäu: die aktuelle Lage

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