Nach der Sitzung des Bayerischen Kabinetts informierte Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, in einer Pressekonferenz über die Änderungen der Corona-Maßnahmen in Bayern. "Dem Gesundheitssystem droht derzeit keine Überlastung", so der CSU-Politiker. Obwohl es weiter Höchststände der Inzidenzwerte im Freistaat gibt und 94 von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten eine 7-Tage-Inzidenz über 1.000 haben, werden die Corona-Maßnahmen gelockert.
Vorerst keine einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht wird es in Bayern vorerst nicht geben. Man brauche dafür eine längere Umsetzungszeit, so Herrmann. Sollte die Regelung des Bundes wie geplant am 15. März umgesetzt werden, würde das "direkt ins Chaos führen". Die Personalsituation in den Einrichtungen würde gefährdet und damit auch schlussendlich die Patienten. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht "bringt bei Omikron jetzt nicht die Erleichterung", sagte Herrmann und kritisierte damit nicht nur indirekt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Bayern
Ab Mittwoch treten in Bayern weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Herrmann bezeichnete die Änderungen als "Einstieg in den Ausstieg". In der Gastronomiewird die Sperrstunde ab 22 Uhr ersatzlos gestrichen. Die 2G-Regelung bleib bestehen. Beikörpernahen Dienstleistungengilt ab Mittwoch die 3G-, statt der 2G-Regel. Es herrscht weiterhin Maskenpflicht. Jedoch gibt es in diesem Bereich künftig keine Kontaktnachverfolgung mehr. Auch bei denZuschauerregelungenin Kunst, Kultur, Sport, Veranstaltungen und Kino ändert sich einiges. Bei Veranstaltungen wird künftig nicht mehr zwischen regionalen und überregionalen Events unterschieden. Im Sport ist ab Mittwoch eine Auslastung von 50 Prozent erlaubt. Dabei wird nicht zwischen in- und outdoor differenziert. Bei Kulturveranstaltungen und in Kinos ist eine Auslastung von 75 Prozent der maximalen Kapazitätsgrenze erlaubt. Dabei ist auch der Abstand nicht mehr entscheidend. Es gibt eine Obergrenze für alle Veranstaltungen von 15.000 Zuschauern. Stehplätze sind ab Mittwoch wieder zulässig. Die 2G-plus-Regelung bleibt bei Sportveranstaltungen bestehen - genauso wie die FFP2-Maskenpflicht und das Alkoholverbot. BeiMessensind künftig 25.000 Besucher pro Tag erlaubt. Die Auslastung von Seilbahnenwird auf 75 Prozent vereinheitlicht. InBädern und Saunengilt die 2G-Regel.