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Corona-Inzidenzwerte heute am Sonntag im Allgäu: Kaufbeuren am höchsten

Corona-Werte

Inzidenzen am Sonntag im Allgäu: 3 Kreise über Bundesdurchschnitt

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    Die Corona-Inzidenzwerte am Sonntag im Allgäu, in Bayern und bundesweit. (Symbolbild)
    Die Corona-Inzidenzwerte am Sonntag im Allgäu, in Bayern und bundesweit. (Symbolbild) Foto: Alexandra_Koch auf Pixabay

    Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz je 100.000 Einwohner liegt am heutigen Sonntag bei 48,3. Vor einer Woche meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) einen Wert von 100,2. Damit hat sich die Inzidenz in Deutschland im Vergleich zur letzten Woche mehr als halbiert.

    Die Corona-Lage in Bayern und dem Allgäu

    In Bayern liegt die Inzidenz am Sonntag bei 50,8. Die Inzidenz ist damit im Freistaat im Vergleich zur Vorwoche (97,5) stark gesunken. Die bundesweit niedrigste Corona-Inzidenz hat derzeit die Stadt Hamburg mit 24,6. Am höchsten ist der Inzidenzwert mit 105,1 im Saarland. Auch im Allgäu sind die Inzidenzwerte im Vergleich zu letztem Sonntag überall gesunken. Das RKI meldet am Sonntag Inzidenzwerte im Allgäu von 22,6 (Landkreis Ravensburg) bis 77,6 (Stadt Kaufbeuren). Drei Allgäuer Kreise liegen über dem Bundesdurchschnitt.

    Die Inzidenzwerte im Allgäu am Sonntag

    (Stand: Sonntag, 12. März 2023, Quelle: Robert-Koch-Institut)

    • Landkreis Ravensburg: 22,6 (Vorwoche: 55,4)
    • Landkreis Lindau: 25,5 (Vorwoche: 46,2)
    • Landkreis Unterallgäu: 30,5 (Vorwoche: 48,7)
    • Stadt Kempten: 33,3 (Vorwoche: 60,8)
    • Landkreis Oberallgäu: 34,4 (Vorwoche: 64,9)
    • Stadt Memmingen: 51,4 (Vorwoche: 51,4)
    • Landkreis Ostallgäu: 64,2 (Vorwoche: 114,5)
    • Stadt Kaufbeuren: 77,6 (Vorwoche: 95,3)

    Hinweis des Robert-Koch-Instituts zu Corona-Zahlen am Wochenende:

    Da am Wochenende nur noch wenige Gesundheitsämter und Landesbehörden Daten an das RKI übermitteln, werden keine Daten am RKI eingelesen, sodass es bei den absoluten Fallzahlen keine Veränderung zum Vortag gibt. Die Änderung der 7-Tage-Inzidenz im Vergleich zum Vortag beruht lediglich auf einer Änderung des Bezugszeitraums (jeweils 7 Tage vor dem Tag der Berichterstattung).

    Tausende können Corona-Bußgelder zurückfordern - unter einer Bedingung

    Wurden unberechtigt Corona-Bußgelder verhängt, können Bürger nun das Geld zurückfordern. Konkret geht es um Fällen, in denen Menschen zu Beginn der Corona-Pandemie zur Kasse gebeten wurden, weil sie alleine oder mit Angehörigen ihres Hausstandes ihre Wohnung verließen und sich im Freien aufgehalten haben. Nach der Niederlage der Staatsregierung vor dem Bundesverwaltungsgericht Ende 2022 hat das Gesundheitsministerium das nun mitgeteilt. Die Betroffenen können die Rückzahlung formlos bei den damals zuständigen Behörden beantragen. Weitere

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