Fürs Campen gibt’s auch im Oberallgäu klare Spielregeln. Übernachten im Freien ist nicht immer erlaubt.
Ist zum Beispiel ein Wohnmobil-Fahrer zu müde, darf er eine Nacht auf öffentlichen Parkplätzen stehen und in seinem rollenden 'Heim' schlafen, wenn nicht andere örtliche Vorschriften dagegen sprechen. Tisch und Stuhl im Freien sind aber verboten.
Mehr zum Thema und eine Liste vieler Camping- und Wohnmobilplätze im Oberallgäu finden Sie in der Mittwochsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 26.08.2015. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu