Am 26. September findet in Deutschland die Bundestagswahl statt. Wir geben einen Überblick, welche Corona-Regeln bei einem Besuch im Wahllokal beachtet werden müssen.
3G-Regel gilt in Wahllokalen nicht
Gleich vorneweg: Die 3G-Regel gilt in Wahllokalen nicht. Das heißt auch Ungeimpfte und Ungetestete dürfen in einem Wahllokal ihre Stimme abgeben. Allerdings gelten die allgemeinen Hygieneregeln. So muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auch die Maskenpflicht gilt, wobei dabei eine medizinische Maske ausreicht. Kein Muss, aber empfehlenswert ist es außerdem seinen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Darauf weisen die Stadtverwaltungen von Kempten und Memmingen hin.
Hier noch einmal die Regeln in der Übersicht:
- Die 3G-Regel wird nicht angewandt.
- Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
- 1,5 Meter-Abstand ist einzuhalten.
- Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht, eine medizinische Maske ist ausreichend.
- Es wird empfohlen, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen und zu verwenden.
Alternative: Briefwahl
Wer nicht ins Wahllokal gehen möchte, kann als Alternative auf die Briefwahl zurückgreifen.
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