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Bundesregierung verschärft Corona-Beschränkungen

Lockdown offiziell bis zum 20. Dezember verlängert

Bundesregierung verschärft Corona-Beschränkungen

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    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt ihre Gesichtsmaske vor ihrer Pressekonferenz ab. Sie hatte zuvor im Kanzleramt per Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über die Verlängerung der Coronavirus-Restriktionen verhandelt.
    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nimmt ihre Gesichtsmaske vor ihrer Pressekonferenz ab. Sie hatte zuvor im Kanzleramt per Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer über die Verlängerung der Coronavirus-Restriktionen verhandelt. Foto: picture alliance/Odd Andersen/AFP/POOL/dpa

    Die Bundesregierung hat den Lockdown nun offiziell zunächst bis zum 20. Dezember verlängert. Das hat Angela Merkel am Mittwoch auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Demnach werden alle seit Anfang November geltenden Corona-Maßnahmen fortgeführt. Damit bleiben Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen für weitere vier Wochen geschlossen. Zusätzlich zu den bereits geltenden Maßnahmen werden die Corona-Beschränkungen weiter verschärft. Die Beschlüsse im Überblick:

    Nur noch fünf statt zehn Kontakte

    Die Bundesregierung hat die Kontakt-Beschränkungen weiter verschärft. Ab 1. Dezember dürfen sich statt zehn nur noch fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Ausnahmen sollen laut Merkelüber Weihnachtenab dem 23. Dezember bis längstens 1. Januar gelten. In dem genannten Zeitraum sollen wieder Treffen mit zehn Personen aus mehreren Haushalten erlaubt sein. Kinder unter 14 Jahren werden dabei von den Regelungen ausgenommen und nicht mitgezählt. 

    Strengere Regeln für Geschäfte

    Ab sofort darf sich in kleineren Einkaufsläden pro zehn Quadratmeter nur noch ein Kunde im Geschäft aufhalten. Bei Läden mit einer Einkaufsfläche von über 800 Quadratmeter wird diese Regel noch etwas verschärft. Dann ist nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. Bei Einkaufszentren sei dabei die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen, so Merkel. Abweichungen von der Regel können Länder zulassen, die einen Inzidenzwert von unter 50 aufweisen. Das wären im Augenblick nur die Bundesländer Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. 

    Härtere Maßnahmen bei einer Inzidenz von über 200

    Bund und Länder haben sich auf eine Ausweitung der Corona-Hotspot-Strategie geeinigt. Bis jetzt sah die Strategie vor, dass ab einer 7-Tage-Inzidenz von 50 Maßnahmen ergriffen werden müssen. Zusätzlich dazu sollten laut Merkel bei einem diffusen Infektionsgeschehen und einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 die Corona-Maßnahmen noch einmal erweitert werden. Im Allgäu würde das momentan die Stadt Kaufbeuren betreffen. 

    Erweiterte Maskenpflicht

    Die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden erweitert. So gilt künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist das Tragen einer Maske ab sofort Vorschrift. In Arbeits- und Betriebsstätten muss auch eine Maske getragen werden. Diese Regel gilt nicht am Platz, wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.  

    Silvesterfeuerwerk 

    Zum Jahreswechsel empfehlen Bund und Länder den Verzicht auf Silvesterfeuerwerk. Auf belebten Straßen und Plätzen ist die Verwendung von Pyrotechnik untersagt.

    Homeoffice oder Betriebsferien

    Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 geschlossen werden können.

    Quarantänepflicht für Tagestouristen ins Ausland 

    Touristische Tagesausflüge oder Freizeitvergnügungen im Ausland, etwa zum Skifahren, sind laut dem Freistaat Bayern vermeidbare Risikoquellen. Die bisherige Möglichkeit, sich im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs für bis zu 24 Stunden quarantänefrei ins Ausland zu begeben, wird auf triftige Gründe beschränkt, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten, Geschäfte des täglichen Bedarfs, nicht aber touristische und sportliche Zwecke.

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