Eigentlich hätte der Lockdown in Deutschland zum 10. Januar enden sollen - doch Bund und Länder haben sich für eine Verlängerung des Lockdowns in Deutschland geeinigt. Grund sind die noch immer hohen Infektionszahlen. Die Beschränkungen sollen deswegen noch bis mindestens 31. Januar gelten.
Eingeschränkter Bewegungsradius
Zusätzlich zur zeitlichen Ausweitung des Lockdowns setzen Bund und Länder jetzt auch auf eine Verschärfung des Lockdowns. Der Bewegungsradius in Landkreisen mit hohen Infektionszahlen wird auf 15 Kilometer um den Wohnort beschränkt. Diese Regelung gilt künftig für alle Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern. Private Besuche sollen zukünftig nur noch mit dem eigenen Hausstand oder einer weiteren Person eines weiteren Haushaltes erlaubt sein. Mit der neu eingeführten Bewegungseinschränkung sollen Fahrten ohne "triftigen Grund" - wie beispielsweise Tagesausflüge - vermieden werden. Große Menschenansammlungen - wie zuletzt in einigen deutschen Bergregionen gesehen - wird es damit nicht mehr geben.
Schulen und Kitas bleiben geschlossen
Schulen und Kitas bleiben bis Ende Januar geschlossen, darauf haben sich Bund und Länder am Dienstag geeinigt. Für Eltern soll es aber einen Anspruch auf Sonderurlaub geben. Das sogenannte Kinderkrankengeld kann pro Elternteil wegen der Corona-Pandemie von 10 auf 20 Tage erhöht werden. Für Alleinerziehende gibt es dann 40 Tage statt 20 Tage.
- Betriebskantinen sollen nach Möglichkeit geschlossen werden. Speisen und Getränke können zum Mitnehmen angeboten werden. Der Verzehr vor Ort ist aber untersagt.
- Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.
- Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss sich bei der Einreise oder 48 Stunden davor testen lassen. Die zehntägige Quarantänepflicht, die ab Tag 5 durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt weiter bestehen.
- Das Personal in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen muss mehrmals pro Woche getestet werden.
- Der Einzelhandel bleibt weiterhin geschlossen.
- Weiterhin geöffnet bleiben: Wochenmärkte, Lebensmittelläden, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Optiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Tierbedarf, Großhandel, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf.
Am 25. Januar wir von Bund und Ländern weiter beraten, wie es ab Anfang Februar weitergehen soll. Derzeit liegen vor allem viele Landkreise in Thüringen und Sachsen über der 200er-Marke. In Bayern sind unter anderem einige fränkische und niederbayerische Landkreise von der Bewegungseinschränkung betroffen.