Die Opfenbacher werden vorerst nicht über die geplante B 32-Ortsumfahrung abstimmen. Der 14-köpfige Gemeinderat hat das Bürgerbegehren einstimmig als unzulässig zurückgewiesen.
Das vollständig anwesende Gremium folgte damit dem Vorschlag der Verwaltung, den Bürgermeister Matthias Bentz ausführlich vortrug. Begründung: Das Bürgerbegehren entspricht in mehreren Punkten nicht den gesetzlichen Bestimmungen.
Unter anderem gibt es formale Mängel bei den Unterschriftenlisten – und die Fragestellung verstößt gegen das Koppelungsverbot.
Welche Mängel die Unterschriftensammlung hatte, erfahren Sie in der Donnerstagsausgabe des Westallgäuers vom 03.08.2017. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper