Am Montag, den 22. August 2022 um 08:30 Uhr beginnt vor der großen Strafkammer das Verfahren gegen einen 37-jährigen Georgier. Das hat das Landgericht Memmingen am Donnerstag bekanntgegeben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen am 26. Juli 2020 gegen 02:30 Uhr mit zwei unbekannten Mittätern einen körperlich behinderten 81-Jährigen brutal ausgeraubt zu haben.
Opfer wurde im Schlaf überrascht
Wie aus einer Mitteilung des Landgerichts vorgeht, sollen die Täter die Haustür des Anwesens eines 81-jährigen in Neu-Ulm/Gerlenhofen aufgebohrt haben. Danach sollen sie den schlafenden Senior überwältigt und seine Hände und Füsse mit Kabelbindern gefesselt haben.
Täter drohten Opfer anzuzünden
Anschließend sollen die Täter das Opfer ins Gesicht geschlagen, am Hals gewürgt haben, und ihm mindestens dreimal in das Nagelbett des linken großen Zehs sowie des rechten Zeigefingers gestochen haben. Danach sollen sie den 81-Jährigen mit Whiskey übergossen und gedroht haben ihn anzuzünden. So sollte das Opfer dazu gebracht werden, das Versteck eines Tresorschlüssels zu verraten.
Tresor aufgebrochen
Nachdem der Geschädigte das Versteck jedoch nicht verriet, versuchten die Täter erfolglos den Tresor, dessen Existenz ihnen bekannt war, mit einem Winkelschleifer zu öffnen. In der Folge klauten die Täter Geld und Wertgegenstände im Wert von etwa 5.500 Euro und verließen gegen 04:30 Uhr das Haus.
Angeklagter schweigt
Dem Opfer gelang es trotz seiner Fesselungen über die Balkontür ins Freie zu kommen und durch Hilferufe einen Nachbar auf sich aufmerksam zu machen. Er erlitt starke Schmerzen, eine Rippenfraktur sowie eine psychische Belastungsstörung. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert die Aussage. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem besonders schwerer Raub, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vor. Er muss dem Landgericht Memmingen zufolge mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Im Moment sind sechs Verhandlungstage für das Verfahren geplant. Der nächste Termin ist für den 26. August angesetzt.