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Breitachklamm-Genossenschaft muss nach Unfall für entstandenen Schaden in voller Höhe aufkommen

Urteil

Breitachklamm-Genossenschaft muss nach Unfall für entstandenen Schaden in voller Höhe aufkommen

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    Symbolbild
    Symbolbild Foto: Peter Steffen (dpa)

    Vor knapp sechs Jahren wurde der damals 36-jährige Kameramann Fridolin Baur beim Filmen einer Baumfällung in der Breitachklamm schwerst verletzt. Die dritte Zivilkammer des Landgerichts Kempten hat die Breitachklamm-Genossenschaft jetzt dazu verpflichtet, für den durch das Unglück entstandenen Schaden in voller Höhe aufzukommen. Das berichtet die Allgäuer Zeitung. Demnach sollte Baur am Unglückstag das Fällen eines morschen Baumes filmen. Allerdings fiel die Fichte nicht wie geplant in die Schlucht, sondern schlug auf einem Felsabsatz auf. Sie zerbrach in drei Teile. Eines der Teile traf dabei den selbständigen Kameramann, welcher durch den Unfall unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt und für zwei Monate im Koma lag. Nach verschiedenen Aufenthalten in Rehakliniken, ist Baur auch heute noch auf den Rollstuhl angewiesen und wird laut AZ wohl nie wieder richtig arbeiten können.  Vor der Fällung sei "keine Gefährdungsbeurteilung" durchgeführt worden, bemängelten die Richter. Weil aber ein Kamerateam dabei war, wäre dies notwendig gewesen. Auch die beiden Männer, die die Fichte fällten, seien "nicht ausreichend sachkundig dafür" gewesen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung hatte das Sonthofener Amtsgericht die beiden Arbeiter bereits zu 90 Tagessätzen in Höhe von je 40 Euro verurteilt. Gegen das Urteil kann innerhalb von sechs Monaten Beschwerde eingelegt werden.

    Mehr über das Thema erfahren Sie in der Montagsausgabe der Allgäuer Zeitung, Ausgabe Kempten, vom 09.03.2020. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper

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