Die Bolsterlanger Steige - Kreisstraße OA 5 – befindet sich seit einigen Monaten im Ausbau. Der Baufortschritt macht nun eine Einbahnregelung in Fahrtrichtung Norden mit entsprechender Umleitung notwendig. Das heißt, die Baustelle kann nur in eine Fahrtrichtung durchfahren werden. Die Einbahnregelung beginnt am Abzweig der Kreisstraße OA 9, Höhe Aumühle und endet am Abzweig in Richtung Obermühlegg.
Regelung ab Anfang August
Bolsterlang, Sonderdorf, Obermühlegg und die Fachklinik Hirtenstein bleiben für die Dauer der Einbahnregelung also auch von Norden her anfahrbar. Von Süden kommend kann die Anfahrt ebenfalls über die Einbahnregelung geschehen. Die Einbahnregelung beginnt am 02.08. und endet am 23.08.2021. Details sind dem beigefügten Umleitungsplan zu entnehmen. Für den motorisierten Verkehr bleibt die bestehende großräumige Umleitung über Ofterschwang, Tiefenberg und Fischen im Uhrzeigersinn eingerichtet.
Vollsperrung folgt
Ab 23.08.2023 muss dann wieder zurück in den bisherigen „Vollsperrungsmodus“ samt Umleitung über Ofterschwang – B 19 Fischen gewechselt werden. Die großräumige Umleitung bleibt auch für diesen Schritt unverändert über Ofterschwang und die B 19, Fischen. Dann aber eben wieder, im Sinne einer Vollsperrung, wird die Umleitung in beiden Fahrtrichtungen - also im und gegen den Uhrzeigersinn – erfolgen. Die Anfahrt von Bolsterlang, Sonderdorf, Obermühlegg und der Fachklinik Hirtenstein wird dann wieder nur von Norden kommend möglich sein. Die Fußgänger und Radfahrer werden weiterhin wie bisher örtlich umgeleitet.