Seit Freitag steht ein 28-Jähriger vor dem Landgericht Memmingen. Die Anklage lautete: Versuchter Totschlag mit gefährlicher Körperverletzung. Er soll am 10. April dieses Jahres einer Frau mit einem Messer in den Hals gestochen haben.
Angeklagter soll Patientin in den Hals und sich selbst in Bauch und Brust gestochen haben
Der Angeklagte war einen Tag zuvor wegen einer paranoiden Schizophrenie in das Bezirkskrankenhaus (BKH) in Günzburg eingeliefert worden. Noch am selben Tag soll er sein vermeintlich späteres Opfer in der geschlossenen Abteilung kennengelernt haben. Am Tag darauf habe der 28-Jährige die 30-jährige Frau, die wegen einer bipolaren Störung im BKH war, auf dem Flur getroffen. Sie fragte ihn, ob sie sein Handy für einen Anruf bei ihrem Vater ausleihen könne. Daraufhin soll ihr der Angeklagte ins Gesicht geschlagen haben. Als sie am Boden lag, soll er ihr erst mit einem Klappmesser in den Hals und danach sich selbst in Bauch und Brust gestochen haben. Woher er das Messer hatte, ist nicht klar. Eine vernommene Krankenpflegerin konnte es sich auch nicht erklären. Patienten würden bei der Einweisung immer durchsucht. Der Angeklagte hat sich selbst lebensgefährliche Verletzungen zugefügt. Die Frau überlebte den 1,5 Zentimeter langen und drei Zentimeter tiefen Messerstich, der die größeren Gefäße an ihrem Hals nur knapp verfehlt hatte. Laut der Staatsanwaltschaft habe der 28-Jährige den Tod der Frau in Kauf genommen. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich.
Opfer kann sich nicht mehr an Tat erinnern
Der Angeklagte sagte am ersten Verhandlungstag nicht zu den Anschuldigungen aus. Die 30-jährige Frau gab an, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können. Als sie den Angeklagten am Tag vor der Tat kennengelernt hatte, habe sie sich gut mit ihm verstanden und er habe sogar für sie und eine weitere Patientin Essen bestellt. Der 28-Jährige habe ihr von einer Rockergang erzählt, vor der er Angst hatte und angenommen, sie könne ihm helfen. Gegenüber der Krankenpflegerin habe er erwähnt, dass die 30-Jährige mit der Gang in Verbindung stehe und sich freiwillig hatte einweisen lassen, damit er beweisen könne, dass er nicht psychisch krank sei.
Mittlerweile geht es dem Opfer wieder "ganz gut"
Am Tag nach dem Kennenlernen war der Angeklagte laut der 30-Jährigen verändert und habe nicht mehr mit ihr gesprochen. Als sie ihm auf dem Flur begegnete und ihn nach seinem Handy fragte, höre ihre Erinnerung auf und setze erst wieder ein, als sie blutend am Boden lag. Eine Krankenpflegerin leistete erste Hilfe. Die Patientin wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht. Mittlerweile gehe es ihr wieder "ganz gut" und sie versuche, das Ganze zu verdrängen. Schmerzen in der Schulter und eine Narbe am Hals würden sie noch an die Tat erinnern.
Keine Angaben zum Gesundheitszustand des Angeklagten
Zum Gesundheitszustand des Angeklagten wurden bisher keine Angaben gemacht. Die Krankenpflegerin, die als Zeugin vernommen wurde, machte auf Anweisung ihres Arbeitgebers keine Aussage dazu. Der nächste Prozesstag ist am 24. November. Ein Urteil wird Mitte Dezember erwartet.