Das Bistum Augsburg hat am Donnerstag gemeinsam mit den (Erz)-Bistümern der Freisinger Bischofskonferenz ein mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmtes Schutzkonzept für die öffentliche Feier von Gottesdiensten und zugleich Ausführungsbestimmungen für die Diözese vorgelegt. Die Vorschriften gelten ab dem kommenden Montag, 4. Mai. „Mir ist sehr bewusst, dass die Auflagen eine große Aufmerksamkeit und hohe Disziplin erfordern.“, schreibt der ernannte Bischof Dr. Bertram Meier in einem Brief an die besetzten Pfarrämter und Ordensgemeinschaften im Bistum. Es ließen sich jedoch nur so gottesdienstliche Feiern wieder möglich machen, ohne gleichzeitig eine Gefährdung einzugehen. „Nehmen Sie das Schutzkonzept und die diözesanen Ausführungsbestimmungen unbedingt ernst und setzen Sie sie vor Ort gewissenhaft um“, appelliert er an die Verantwortlichen in den Pfarreien. Bischof Bertram bittet daher alle Priester, Diakone und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um Unterstützung und Loyalität, damit diese Regelungen vor Ort gut kommuniziert und gewissenhaft eingehalten werden. Oberstes Ziel müsse die Vermeidung von weiteren Ansteckungen sein. Für die Eucharistiefeiern am Sonntag gilt dabei: Sie dürfen in jeder Pfarrei oder Pfarreiengemeinschaft vorerst nur in den jeweils zwei größten Kirchen angeboten werden. Wenn es sinnvoll erscheint, können in diesen Kirchen auch mehrere Messen in zeitlich angemessenem Abstand gefeiert werden. Dazu erhalten alle Priester der Diözese Dispens zur dreimaligen Zelebration der hl. Messe. Da dennoch zu befürchten sei, dass nicht alle Gläubigen sofort und in vollem Umfang am gottesdienstlichen Leben teilnehmen können, sind die Katholikinnen und Katholiken des Bistums Augsburg auch weiterhin von der Pflicht zum „Ich rate sehr, auch hier nicht gleich das „volle Programm“ zu fahren, sondern Schritt für Schritt das gottesdienstliche Leben wieder zu beginnen. Bitte gehen Sie es behutsam an“, ruft Bischof Bertram in seinem Begleitschreiben auf. Die Anzahl der erlaubten Gottesdienstbesucher orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten, heißt es im bayerischen Schutzkonzept. Ein Mindestabstand von zwei Metern ist unbedingt einzuhalten und soll durch eine klare Markierung von Abständen und Laufwegen, der Sperre jeder zweiten/dritten Kirchenbank sowie einer Einlasskontrolle am Eingang gewährleistet werden. Für alle Gottesdienstbesucher besteht Maskenpflicht. Zunächst werde zudem empfohlen, auf die Kommunionausteilung in der Eucharistiefeier zu verzichten. Erst in einem zweiten Schritt soll dann die Kommunionspendung ermöglicht werden. „Dies wäre dann für unser Bistum ab dem Hochfest Christi Himmelfahrt, am 21.05.2020. Ab diesem Zeitpunkt soll in jedem Fall die Kommunionausteilung in der im Schutzkonzept genannten Form überall stattfinden“, steht in den diözesanen Bestimmungen. Darüber hinaus dürfe die Gottesdienstdauer von 60 Minuten nicht überschritten werden. Der liturgische Dienst soll auf ein absolutes Mindestmaß heruntergefahren werden. Im Besonderen ist Chor- oder Gemeindegesang möglichst zu vermeiden. Nach jedem Gottesdienst sollen die Bankreihen zudem gründlich gereinigt werden. Die vor den Ausgangsbeschränkungen geltenden Schutzmaßnahmen in Gottesdiensten bleiben weiterhin gültig. Dies betrifft vor allem den Verzicht auf den Friedensgruß, das Mitbringen eigener Gesangbücher sowie das Leeren von Weihwasserkesseln.
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