Die nächste Runde vor Gericht im Streit um den Begriff 'bekömmlich' in der Bierwerbung naht. Am 22. Januar wird vor dem Landgericht Ravensburg das sogenannte Hauptsacheverfahren der Brauerei Clemens Härle aus Leutkirch (württembergisches Allgäu) eröffnet.
Der 'Verband Sozialer Wettbewerb' aus Berlin hatte, , im August 2015 vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Brauerei erwirkt. 'Bekömmlich' suggeriere, dass Bier verträglich sei. Die Risiken für die Gesundheit durch den im Gerstensaft enthaltenen Alkohol aber würden verschwiegen. Brauerei-Chef Gottfried Härle will sich mit dem ersten Richterspruch nicht abfinden.
Wie viele Etiketten er neu drucken und wie viele Bierfilze er neu herstellen lassen musste und was er gedenkt zu tun, falls er erneut vor Gericht unterliegt, lesen in der Donnerstagsausgabe unserer Zeitung vom 14.01.2016. Die Allgäuer Zeitung erhalten Sie im ganzen Allgäu in den AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper