Für die Angeklagte war es keine große Sache. „Ich würde wegen so etwas nicht so ein Theater machen“, sagte die 30-Jährige. Doch mit dieser Meinung war die junge Frau ziemlich alleine im Gerichtssaal. Denn die Anklageschrift listete eine Reihe von Straftaten auf, die die Frau vor rund einem Jahr begangen haben soll: Unterschlagung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Betrug. Am Ende der Verhandlung wurde sie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 1.500 Euro Geldauflage zahlen und den Schaden wiedergutmachen. Angefangen hatte alles im August 2018. Als die Kellnerin den Geldbeutel mit den Tageseinnahmen eines Restaurants mit nach Hause nahm. Denn die 1.683 Euro darin, tauchten nie wieder auf. Wo dieses Geld geblieben ist, ließ sich auch in der fast dreistündigen Verhandlung am Amtsgericht Sonthofen nicht aufklären. Auch die Angeklagte verstrickte sich in Widersprüche.
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