Dass es sich bei dem „Hunderter“, den ein 52-jähriger Mann im Februar in einem Kaufbeurer Imbiss wechseln lassen wollte, um keinen echten Schein handelte, fiel der Service-Mitarbeiterin sofort auf und ging auch aus dem seitlichen Aufdruck „This is a fake“ („Dies ist eine Fälschung“) hervor. Zudem war das Papier nur auf der Vorderseite bedruckt. Die Ermittlungen der Polizei ergaben dann, dass es sich um eine Attrappe aus einem Abreiß-Notizblock handelte. Deshalb wurde der Frührentner jetzt vom Amtsgericht nicht wegen Inverkehrbringens von Falschgeld verurteilt, sondern nur wegen versuchten Betruges. Die dreimonatige Freiheitsstrafe konnte ihm nach Überzeugung der Richterin nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden: Der Angeklagte wurde in der Vergangenheit bereits siebenmal wegen Diebstahls verurteilt, zuletzt gerade einmal drei Wochen vor der aktuellen Tat. Damals war er noch mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen. Wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit kam dies jetzt weder für die Staatsanwältin noch für die Richterin mehr in Betracht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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