Einen Anwalt muss sich jetzt wohl eine 73-Jährige aus Burgau nehmen, nachdem ihre Enkelin am Freitag vor dem Amtsgericht Günzburg freigesprochen wurde. Die 26-Jährige und ihr Freund waren wegen Betrugs, Fälschung beweiserheblicher Daten und Unterschlagung angeklagt, wurden aber wegen mangelnder Beweise freigesprochen.
Unter Omas Namen Ware online bestellt
Der jungen Frau wurde unter anderem vorgeworfen, dass sie unter dem Namen ihrer Oma bei mehreren Telefongesellschaften Festnetz- und Mobilfunkverträge abgeschlossen sowie ein Smartphone und einen Router bestellt hatte. Um das Ganze zu vertuschen, soll sie zwölf Briefe an ihre Oma, die versehentlich in ihrem Briefkasten gelandet sind, nicht weitergegeben haben. Enkelin und Großmutter wohnen nicht nur im selben Mehrfamilienhaus, sie tragen auch denselben Nachnamen.
Großmutter zeigt Enkelin an
Irgendwann bekam die Oma dann aber doch Wind von der Sache. Neben mehreren Rechnungen über Verträge, die sie nie abgeschlossen hatte, erhielt sie sogar Mahnungen von Inkassofirmen, erklärte die Zeugin laut der Günzburger Zeitung vor Gericht. Sie wandte sich daraufhin an ihre Enkelin. Als die junge Frau nicht darauf reagierte, erstattete die 73-Jährige Anzeige bei der Burgauer Polizei.
Es fehlt an Beweisen
Vor Gericht äußerte sich die 26-Jährige nicht zu den Vorwürfen. Erst vor drei Jahren hatte sie das Amtsgericht zu einer Strafe von einem Jahr und vier Monate verurteilt, weil sie unter falschen Namen im Internet Waren und Telefonverträge bestellt und Handys weiterverkauft hatte. Auch ihr 30-jähriger Freund, der ebenfalls auf der Anklagebank saß, hat keine weiße Weste. Er ist vorbestraft, wie er vor Gericht zugab. Beiden Angeklagten seien die Taten zuzutrauen, sagte der Richter nach Angaben der Günzburger Zeitung in seinem Urteil. Weil aber zu wenig Beweise vorlagen, sprach er beide am Ende frei.
Sache des Zivilgerichts
Ob die Oma jetzt auf den Rechnungen sitzen bleibt, muss ein Zivilgericht entscheiden. Bestehen die geschädigten Firmen weiterhin auf ihre Forderungen, werden sie die 73-Jährige wohl verklagen. Dann könnte es sein, dass die Seniorin tatsächlich bezahlen muss.