Seit Donnerstag gelten laut der Stadtverwaltung Kaufbeuren in Bayern für Bestattungen auf den Friedhöfen neue Regeln. Demnach ist die Personenanzahl im Freien bei Bestattungen grundsätzlich nicht begrenzt. Auch eine Maskenpflicht im Freien bestehe nicht.
3G-Grundsatz und Maskenpflicht im Innenbereich
Beim Zutritt zu Gebäuden, wie der Aussegnungshalle, gelte der 3G-Grundsatz. Das heißt Gebäude dürfen nur von Personen betreten werden, die geimpft, genesen oder getestet sind. "Durch die Anwendung des 3G-Grundsatzes besteht keine Beschränkung der Personenzahl mehr", so die Stadtverwaltung. In Gebäuden gilt zudem die Maskenpflicht. Es ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
Bosse: "Sehr froh über Erleichterungen"
"Der würdevolle Abschied von einem lieben Menschen ist ein wichtiger Schritt zur Trauerbewältigung. Diese Momente sind unwiederbringlich. Ich bin sehr froh, dass es nun diese Erleichterungen gibt," so Oberbürgermeister Stefan Bosse.