Beamte des Kemptener Ordnungsamts bekamen kürzlich Besuch von einer Dame in den Mittvierzigern. Sie beschwerte sich über die Zustände in einem Kemptener Etablissement. Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, beanstandete sie die Ausstattung der Pensionszimmer. In einem Hinterhof habe sich der Müll gestapelt. Bad und WC seien ungepflegt gewesen. Und eine Gegensprechanlage oder wenigstens ein Türspion hätten gefehlt. Die Gewerbetreibenden und die Anbieter entsprechender Etablissements müssen nach dem Prostituierten-Schutzgesetz verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung der Regeln zuständig. Laut Nadine Briechle, Leiterin des Rechtsamts, ist die Beschwerde der Dame eine Ausnahme. Die Kontrolle ergab laut AZ aber keine Beanstandungen. In acht Häusern bieten derzeit Frauen und Männer ihre Liebesdienste an. Diese werden vom Amt und der Polizeiinspektion regelmäßig kontrolliert. Zu den Anforderungen an Bordelle zählen beispielsweise ausreichend sanitäre Räume, die Wahrung hygienischer Bedingungen und Notrufsysteme. Außerdem darf keine Einsicht von außen möglich sein. Weil diese Anforderungen in dem Kemptener Etablissement laut des Ordnungsamts aber erfüllt werden, will die Frau die Sache nun mit einem Anwalt klären. Dieser soll laut AZ die Miete zurückfordern. Einen Verdienstausfall will sie ebenfalls geltend machen.
Mehr über das Thema erfahren Sie in der Montagsausgabe des Allgäuer Anzeigeblatts vom 30.12.2019. Die Allgäuer Zeitung und ihre Heimatzeitungen erhalten Sie in den jeweiligen AZ Service-Centern im Abonnement oder digital als e-Paper