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Beschimpfungen und Nazi-Parolen vor Kaufbeurer Disko: 32-Jähriger muss in Haft

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Beschimpfungen und Nazi-Parolen vor Kaufbeurer Disko: 32-Jähriger muss in Haft

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    Ein 32-Jähriger wurde am Amtsgericht Kaufbeuren zu einer Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild)
    Ein 32-Jähriger wurde am Amtsgericht Kaufbeuren zu einer Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild) Foto: Svenja Moller

    In Kaufbeuren stand am Montag ein 32-Jähriger vor Gericht. Ihm wurde unter anderem vorgeworfen, im Frühjahr Polizisten beleidigt, auf ein Einsatzfahrzeug eingeschlagen und Diskothekenbesucher mit Nazi-Parolen beschimpft zu haben. Am 9. März diesen Jahres besuchte der schon mehrfach Vorbestrafte zusammen mit einem Arbeitskollegen nach einer Betriebsfeier eine Diskothek in der Kaufbeurer Innenstadt. Dort tanzte er mit einer unbekannten Frau, bis er von zwei unbekannten Männern angegriffen wurde. Dabei wurde der 32-Jährige am Kinn verletzt. Ein Securitymitarbeiter brachte die Männer aus dem Club, um den Streit zu schlichten. Dabei drohte der Angeklagten dem Sicherheitsmitarbeiter, ihm "die Kehle aufzuschlitzen".

    Angeklagter schlägt auf Polizeiauto ein

    Draußen angekommen rief der 32-Jährige die Polizei. Was der Grund dafür war, wurde in der Verhandlung nicht klar. Als die Beamten eintrafen, fühlte er sich missverstanden und begann sowohl die Männer aus der Diskothek als auch die Polizisten zu beschimpfen. Zudem schlug er mit der Faust auf das Einsatzfahrzeug und wehrte sich gegen einen Beamten, als dieser versuchte, den Angeklagten zu beruhigen. Der Polizist konnte den Schlägen ausweichen und wurde nicht verletzt. Vom Raucherbereich einer Diskothek aus konnten mehrere Personen das Geschehen verfolgen. Das schien den Angeklagten noch mehr aufzubringen. Er schrie ihnen nationalsozialistische Parolen entgegen und zeigte den Hitlergruß. Die Polizisten riefen den Rettungsdienst, der den 32-Jährigen in ein Krankenhaus brachte. Als er dort ankam, war seine aggressive Stimmung verflogen und er war nach Angaben eines Polizisten eher "weinerlich und niedergeschlagen". Nachdem er im Krankenhaus behandelt wurde, haben ihn die Polizisten gehen lassen.

    Viel Alkohol getrunken

    Der Angeklagte kann sich laut seiner Aussage nur noch lückenhaft an die Geschehnisse erinnern. Er habe an dem Abend zu viel Alkohol getrunken. Ein Alkoholtest hatte 1,6 Promille ergeben. Er habe sich von den Polizisten unrecht behandelt gefühlt. Deswegen habe er sie beschimpft und auch rechte Parolen von sich gegeben. Er beteuerte vor Gericht aber: "Ich bin nicht rechts."  Er gestand alle Taten, an die er sich noch erinnern konnte, und entschuldigte sich bei allen Beteiligten. Als möglichen Grund führte der Mann auch seine damals schwierige familiäre Situation an. Das Paar musste seine Tochter ans Jugendamt abgeben und verlor seine Wohnung. Die Mutter seiner Tochter war zum Zeitpunkt der Tat schwanger und musste eine Haftstrafe absitzen.

    Angeklagter muss in Haft

    Die Staatsanwältin forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die nicht auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Verteidiger plädierte auf eine Strafe von einem Jahr und einem Monat, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro. Letztendlich entschied sich der Richter für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung. Dem Angeklagten wurden seine sechs Vorstrafen zum Verhängnis. Die letzte Bewährungsstrafe hatte er erst drei Wochen vor der Tat auferlegt bekommen.

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